Guten Tag,
wir haben ein kleines Problem bei der Rückkehr ins Arbeitsleben meiner Freundin.
Meine Freundin will nach der Elternzeit nun verkürzt arbeiten, nach TzBfG ja eigentlich kein Problem (Arbeitgeber mit über 1000 MA und seid 2005 unbefristeter Job).
Nun haben wir den Antrag gestellt und natürlich vorher schon telefonisch Angefragt ob die geplante Verteilung so auch geht.
Vor der Elternzeit wurde 40 Stunden von Mo-Fr von 8:00-16:45 Uhr gearbeitet.
Nun möchte Sie 30 Stunden von Mo-Fr von jeweils 08:00 - 14:45 Uhr arbeiten.
Das Sie die alte Stelle wiederbekommt wurde uns schon vorher gesagt, das es schwer wird also hat Sie damit schon gerechnet.
Nun zum eigentlichen Problem, nun will der Arbeitgeber das meine Freundin nicht mehr von Mo-Fr sonder sogar am Wochenende arbeiten geht, jedoch wie gewünscht mit 30 Stunden/Woche.
Unsere Tochter ist gerade mal 1,5 Jahre alt. ich muss in Schichten arbeiten, Eltern/Schwiegerelten sind über 100km entfernt.
Kindergrippe geht auch nur von Mo-Fr.
Es ist uns daher nicht möglich das meine Freundin so arbeiten geht.
Dazu kommt noch, das unsere Tochter dann ja nie ein Wochenende mit uns verbringen kann und das ist denke ich auch nicht so gut.
Nun meine konkrete Frage, darf der Arbeitgeber das ?
Lt dem TzBfG muss der AG ja der Verkürzung der Arbeitszeit zustimmen und die Verteilung soll so sein das keine Nachteile entstehen …
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, wäre echt Spitze …
viele Grüße aus Dresden
Andre