Teilzeit nach Elternzeit

Guten Tag,

die Klausel mit den Mitarbeitern beschäftigt mich. Es heißt ja, dass mehr als 15 MA im Betrieb sein müssen um seinen Anspruch auf Teilzeit geltend zu machen. Nun bin ich in einer Geschäftsstelle mit 4 MA beschäftigt. Das Unternehmen mit Hauptsitz Berlin und 3 weiteren Standorten hat ca. 200 Beschäftigte. Wie ist in diesem Fall das Gesetz?

Vielen Dank

Hallo,

da es nach dem Gesetz nicht auf die Anzahl der AN im Betrieb, sondern auf die Anzahl der AN des AG (in allen Betrieben) ankommt (http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html), besteht das Problem gar nicht.

VG
EK

mit Blick auf den selben Paragraphen unter Absatz 4 könnte aber gegeben sein, dass hier betriebliche Gründe vorliegen, die es dem AG möglich machen nicht zuzustimmen zu müssen.