Mahlzeit liebe Gemeinde!
Aus unterschiedlichen Gründen möchte eine Mutter nach Ablauf des Erziehungsurlaubes zwar wieder arbeiten, jedoch nicht auf 40 Stunden/Woche, sondern auf Teilzeit (20 - 30 Std./Woche). Die Frau ist Buchhalterin, womit also eine Splittung der Stelle fachlich durchaus möglich ist.
Nun weigert sich der Arbeitgeber jedoch und sagt: „Vollzeit oder gar nicht; Teilzeit machen wir nicht“ (was nur damit fundiert ist, dass die Fa. generell keine Teilzeitkräfte WILL).
Hat Die Mutter einen Anspruch darauf, dass ihr eine Teilzeitstelle gegeben wird? Oder muss sie wieder in Vollzeit anfangen? Wo finde ich ggf. entsprechende Urteile, Paragraphen oder so?
Vielen Dank im Voraus!
Vincent.
P.S.: Falls von Interesse: es handelt sich um ein weltweit agierendes Unternehmen; Betriebsrat gibt es, aber der ist nicht sooo schnell …