Teilzeit nach Schwangerschaft

Hallo,
nachdem eine Frau schwanger war und dann ihr Kind hat, hat sie, so weit ist weiß, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit in dem Betrieb, in dem sie vorher gearbeitet hat. Kann mir jemand sagen, an welche Bedingungen dieser Anspruch geknüpft ist (Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb oderso)? Vielen Dank, L.

Hi!

Kann mir jemand
sagen, an welche Bedingungen dieser Anspruch geknüpft ist
(Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb oderso)? Vielen Dank, L.

Es müssen mindestens 15 Arbeitnehmer (ohne Azubis) regelmäßig dort beschäftigt sein.

Den Rest kannst Du am besten im TzBfG lesen
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/
Besonders hilfreich sind die §§ bis Nr.13

LG
Guido

Hallo

Es müssen mindestens 15 Arbeitnehmer (ohne Azubis) regelmäßig
dort beschäftigt sein.

Den Rest kannst Du am besten im TzBfG lesen
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/
Besonders hilfreich sind die §§ bis Nr.13

Also ich vermute einfach mal, daß sie gleichzeitig Elternzeit nehmen möchte?
Da wäre Deine Aussage zwar richtig, der link aber nicht unbedingt passend. Da verweise ich mal lieber auf:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index…

Besonders §15 Absatz 4 folgende

Gruß,
LeoLo

Pah - wo steht das?
Huhu!

Also ich vermute einfach mal, daß sie gleichzeitig Elternzeit
nehmen möchte?

Das habe ich in der Frage aber nicht gelesen, also lasse ich Deine Korrektur dieses Mal bestenfalls als Ergänzung durchgehen! :wink:

LG
Guido

Hallo Guido!

Also ich vermute einfach mal, daß sie gleichzeitig Elternzeit
nehmen möchte?

Das habe ich in der Frage aber nicht gelesen, also lasse ich
Deine Korrektur dieses Mal bestenfalls als Ergänzung
durchgehen! :wink:

Es folgert sich hieraus: „nachdem eine Frau schwanger war und dann ihr Kind hat“ Die "Ergänzung"s-Theorie akzeptiere ich nur, wenn Du mir im TzBfG die Bezugnahme auf eine Schwangerschaft zeigst.

ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄTSCH! :o)))

Gruß,
LeoLo

Nix BÄÄÄÄ…ÄÄÄTSCH!
Hi!

Es folgert sich hieraus: „nachdem eine Frau schwanger war und
dann ihr Kind hat“

Aber nur mit viel Interpretation! Die Kollegin meiner Frau hat genau einen Tag nach Beendigung ihres Mutterschutzen wieder angefangen zu arbeiten! Nicht jeder nimmt auch Elternzeit…

ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄTSCH! :o)))

Selber :-b

LG
Guido