Hallo,
Wer weiss…
…wie es sich mit den Steuern verhält, wenn man Selbstständig und Teilzeit angestellt ist.
Sehe ich das richtig, dass man beim Teilzeitjob seine Steuern ja abführt und deswegen auf die Selbstständigkeit die Einkommensteuerfreigrenze gilt? Weil bis Jahresende (angenommen bis August Schüler gewesen) kommt man mit meiner Selbstständigkeit als Promoter ja niemals über die 8004 € Freibetrag… Ich würde jetzt annehmen, dass man sogar noch was bei der Lohnsteuererklärung dann vom Teilzeitjob wiederbekommen müsste. Aber irgendwie bin ich mir unsicher, das wäre für Deutschland zu einfach.
vielen dank im vorraus fürs Brainstorming
Viele Grüße
Brainticket
Hallo,
Wer weiss…
…wie es sich mit den Steuern verhält, wenn man Selbstständig
und Teilzeit angestellt ist.
Sehe ich das richtig, dass man beim Teilzeitjob seine Steuern
ja abführt und deswegen auf die Selbstständigkeit die
Einkommensteuerfreigrenze gilt?
Falsch
Weil bis Jahresende
(angenommen bis August Schüler gewesen) kommt man mit meiner
ich komm mit MEINER auf was anderes…
Selbstständigkeit als Promoter ja niemals über die 8004 €
Freibetrag… Ich würde jetzt annehmen, dass man sogar noch was
bei der Lohnsteuererklärung dann vom Teilzeitjob
wiederbekommen müsste.
Wieso???
Aber irgendwie bin ich mir unsicher,
das wäre für Deutschland zu einfach.
Die Einkünfte aus der Selbständigkeit und dem Teilzeitjob werden addiert, Sonderausgaben usw abgezogen-und wenn das Ergebniss unter 8004 € ist, zahlt man keine ESt und bekommt die bereits bezahlte LSt erstattet.