Teilzeit-Tätigkeit bei parall. Selbständigkeit

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ein Selbständiger nimmt parallel zu seiner selbständigen Arbeit noch einen Nebenjob an, bei dem er ein Gehalt bezieht, wobei eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vereinbart wird. Ist er mit diesem Gehalt renten- und sozialversicherungspflichtig, obwohl er im Rahmen seiner Selbständigkeit selbst für die Altersvorsorge aufkommt? Wie könnte das mit der Krankenversicherung laufen: Der Selbständige zahlt diese im Moment auch selbst? Für eine hilfreiche Quelle bin ich ebenso dankbar wie für eine gute Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Kretzschmar

Hallo,
das läuft alles korrekt so - es besteht Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Zu Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung besteht keine
Versicherungspflicht, da diese für hauptberuflich Selbständige ausgeschlossen ist.

Gruss

Günter Czauderna