Hallo,
es geht um Folgendes:
Ein Selbständiger nimmt parallel zu seiner selbständigen Arbeit noch einen Nebenjob an, bei dem er ein Gehalt bezieht, wobei eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vereinbart wird. Ist er mit diesem Gehalt renten- und sozialversicherungspflichtig, obwohl er im Rahmen seiner Selbständigkeit selbst für die Altersvorsorge aufkommt? Wie könnte das mit der Krankenversicherung laufen: Der Selbständige zahlt diese im Moment auch selbst? Für eine hilfreiche Quelle bin ich ebenso dankbar wie für eine gute Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Kretzschmar