Teilzeit über 18 stunden

Person A wurde als Vollzeitbeschäftigte in den Betrieb aufgenommen. Durch einer Nachfrage bei der zuständigen Krankenkasse wurde Person A mitgeteilt, dass diese nur auf Teilzeit über 18 Stunden angemeldet wurde. Ferner beträgt die wöchentliche Arbeitszeit von Person A maximal 18 Stunden und mehr. Zur Zeit muss diese Person unentgeltlich und auf Abruf zuhause bleiben bis mehr Arbeit vorhanden ist.Urlaubsansprüche werden nicht bezahlt nur was man tatsächlich bei Anwesenheit geleistet hat. Ist dies Rechtens?

Keine Ahnung. Sorry

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.
Leider kann ich darauf nicht verbindlich antworten, da mir die juristischen Kenntnisse fehlen.
Ich würde mich diesbezüglich an einen Arbeitsrechtler, den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden.

Gruß
Christian Starke