Teilzeit- und Befristungsgesetz

Hallo

habe mal eine frage zum Befristungsgesetz

und zwar kann ich aus diesen gesetz nicht entnehmen ob nun der erste vertrag bei den anzahlen mitgezählt wird oder nicht.

zb 1vertrag +3 verlängerungen
oder gild da 1vertrag +2 verlängerung bis das es ein unbefristeter vertrag wird.

fakt ist doch das es so ist das wenn der AG mehrmals verlängert eigentlich ein verlängerungs grund angegeben werden muss oder sehe ich das falsch ? zb hohe auftragslage, ersatz durch mutterschutzurlaub etc.

Und war es nicht mal so das es damals eine kürzere reglung gab ? warum wurd es überhautp wieder geändert ?

mfg
meik

Hallo

zb 1vertrag +3 verlängerungen
oder gild da 1vertrag +2 verlängerung bis das es ein
unbefristeter vertrag wird.

Bei kalendermäßiger Befristung gelten 2 Kriterien

  1. die Anzahl der Verlängerungen
    und
  2. die Gesamtlänge der aneinandergereihten Verträge.

‚‚Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm

Also 1. Vertrag + 3 Verlängerungen ginge, wenn damit nicht 2 Jahre insgesamt überschritten werden. Wenn z.B. gleich der 1. Vertrag 1 Jahr ist und die 1. Verlängerung auch 1 Jahr, dann geht eben keine weitere Verlängerung, da der erlaubte Zeitraum von 2 Jahren ausgeschöpft wäre.
Verständlich?

fakt ist doch das es so ist das wenn der AG mehrmals
verlängert eigentlich ein verlängerungs grund angegeben werden
muss oder sehe ich das falsch?

Nicht, wenn bei der kalendermäßigen Befristung die Verlängerungsanzahl oder der Gesamtzeitraum nicht überschritten werden.

zb hohe auftragslage, ersatz
durch mutterschutzurlaub etc.

Damit kommen wir zum Bereich ‚‚Befristungen mit Sachgrund‘‘ für die die obigen Regeln der kalendermäßigen Befristung nicht gelten.

Und war es nicht mal so das es damals eine kürzere reglung gab?

Wann ‚‚damals‘‘?

MfG

P.S. Übrigens kommt vor Satzzeichen am Satzende kein Leerzeichen.

Hallo,

perfekte Antwort.

Und war es nicht mal so das es damals eine kürzere reglung gab?

Wann ‚‚damals‘‘?

vor 13 Jahren waren es 18 Monate Höchstdauer.

http://doku.iab.de/kurzber/2000/kb1200.pdf

VG
EK

o.t.
Hallo,

perfekte Antwort.

Danke EK. Das nehm ich als Kompliment. Und gerade von dir freut mich das ganz besonders, da ich deine Beiträge (die immer lesenswert und lehrreich sind) sehr schätze.

vor 13 Jahren waren es 18 Monate Höchstdauer.

http://doku.iab.de/kurzber/2000/kb1200.pdf

Und dafür natürlich noch ein Dankeschön. Vor 13 Jahren hatte ich mit Arbeitsrecht noch nichts ‚‚am Hut‘‘.

MfG