Teilzeit und Grundüngszuschuss

Guten Tag,

nehmen wir an, man war auf der ARGE und dort habe man mit dem Betreuer besprochen man möchte sich Selbstständig machen und es sähe sogar gut aus, dass man den Existenzgründungszuschuss bekommt.

Der Betreuer meinte, Augenmerk läge nun auf der Existenzgründung und weniger darauf eine neue Stelle zu finden, da der Markt schlecht aussähe.

Nun hat der Arbeitssuchende einen Vermittlungsvorschlag bekommen (nicht vom Betreuer) und dort wird eine Teilzeitstelle angeboten für ein Gehalt von 617 Euro Brutto, dazu kommen dann monatlich Spritkosten Abzüge von 130 Euro.
ALG1 wären mindestens 700 Euro, oder etwas mehr gewesen und keine Spritkosten. Alter Bruttolohn lag bei 1800 Euro bei 40 Stunden in der Woche.

Welche Möglichkeiten hat der frische Arbeitslose jetzt? Arbeitslosigkeit beginnt erst ab Juli.
Wenn er die Teilzeitstelle annimmt, bekommt er auch automatisch keinen Existenzgründungszuschuss mehr und er hat mit dem neuen Lohn noch weniger als mit ALG1. Zusätzlich sinkt sein ALG1 durch den neuen Lohn dann auf weniger als Hartz4 bei erneuter Arbeitslosigkeit und somit wäre auch der Gründerzuschuss geringer, wenn der Arbeitssuchende es dann erneut versuchen möchte.

Laut Internet würde eine 3 wöchige Sperre drohen bei der ersten Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages, was für den Arbeitssuchenden zu verkraften wäre, aber welche Folgen hätte das für den evtl. Zuschuss?

Danke für alle Antworten

Hallo,

nehmen wir an, man war auf der ARGE

Stand wirklich ARGE über der Eigangstür? wenn nein, was dann?

Der Betreuer meinte, Augenmerk läge nun auf der
Existenzgründung und weniger darauf eine neue Stelle zu
finden

Mündliche Äußerungen sind nicht rechtsverbindlich.

Nun hat der Arbeitssuchende einen Vermittlungsvorschlag
bekommen (nicht vom Betreuer)

Von wem dann?

und dort wird eine
Teilzeitstelle angeboten für ein Gehalt von 617 Euro Brutto,

Wie lautet die Rechtsfolgenbelehrung?

Welche Möglichkeiten hat der frische Arbeitslose jetzt?
Arbeitslosigkeit beginnt erst ab Juli.

Wenn die Arbeitslosigkeit im Juli beginnen sollte, dann kann man jetzt, 29. Juni, noch nicht arbeitslos sein.

Wenn er die Teilzeitstelle annimmt, bekommt er auch
automatisch keinen Existenzgründungszuschuss mehr und er hat
mit dem neuen Lohn noch weniger als mit ALG1.

In welcher rechtsverbindlichen Mitteilung wurde dies mitgeteilt?

Laut Internet würde eine 3 wöchige Sperre drohen bei der
ersten Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages,

Das Internet ist nicht rechtsverbindlich - nur schriftliches von der AA oder dem JC mit Rechtsfolgenbelehrung.

aber welche Folgen hätte
das für den evtl. Zuschuss?

Bei dem zweifelhaft geschilderten Sachverhalt könnte man nur spektulaltive Antworten geben.

Gruß
Otto

Arge? Zur Arge geht man erst wenn das ALG 1 abgelaufen ist?
War es nun die Arge oder die Arbeitsagentur?

Mündliche Äußerungen
Hallo

Mündliche Äußerungen sind nicht rechtsverbindlich.

Das stimmt nicht, außer es ist durch ein Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben, dass bei einer bestimmten Sache ein schriftlicher Vertrag oder Bescheid vorliegen muss und mündliche Abmachungen unwirksam oder nichtig sind.

Das kann hier zutreffen, das weiß ich nicht, aber du hast das so allgemein ausgedrückt, und es glauben viel zu viele Leute, dass alles Mündliche rechtsunwirksam sei, was einfach unwahr ist. Man kann bei mündlichen Absprachen Probleme mit der Beweisführung haben, das heißt aber noch lange nicht, dass sie rechtsunwirksam seien.

Viele Grüße