Guten Tag,
nehmen wir an, man war auf der ARGE und dort habe man mit dem Betreuer besprochen man möchte sich Selbstständig machen und es sähe sogar gut aus, dass man den Existenzgründungszuschuss bekommt.
Der Betreuer meinte, Augenmerk läge nun auf der Existenzgründung und weniger darauf eine neue Stelle zu finden, da der Markt schlecht aussähe.
Nun hat der Arbeitssuchende einen Vermittlungsvorschlag bekommen (nicht vom Betreuer) und dort wird eine Teilzeitstelle angeboten für ein Gehalt von 617 Euro Brutto, dazu kommen dann monatlich Spritkosten Abzüge von 130 Euro.
ALG1 wären mindestens 700 Euro, oder etwas mehr gewesen und keine Spritkosten. Alter Bruttolohn lag bei 1800 Euro bei 40 Stunden in der Woche.
Welche Möglichkeiten hat der frische Arbeitslose jetzt? Arbeitslosigkeit beginnt erst ab Juli.
Wenn er die Teilzeitstelle annimmt, bekommt er auch automatisch keinen Existenzgründungszuschuss mehr und er hat mit dem neuen Lohn noch weniger als mit ALG1. Zusätzlich sinkt sein ALG1 durch den neuen Lohn dann auf weniger als Hartz4 bei erneuter Arbeitslosigkeit und somit wäre auch der Gründerzuschuss geringer, wenn der Arbeitssuchende es dann erneut versuchen möchte.
Laut Internet würde eine 3 wöchige Sperre drohen bei der ersten Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages, was für den Arbeitssuchenden zu verkraften wäre, aber welche Folgen hätte das für den evtl. Zuschuss?
Danke für alle Antworten