Hallo
Ich wollte mal fragen ob man als teilzeit mit 30H die woche gezwungen werden kann 8H 5 tage die woche zu Arbeiten nur wegen Einarbeitungszeit ?
Danke
Hallo
Ich wollte mal fragen ob man als teilzeit mit 30H die woche gezwungen werden kann 8H 5 tage die woche zu Arbeiten nur wegen Einarbeitungszeit ?
Danke
Hallo
Ich wollte mal fragen ob man als teilzeit mit 30H die woche gezwungen werden kann 8H 5 tage die woche zu Arbeiten nur wegen Einarbeitungszeit ?
Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag irgendwas über Überstunden?
Viele Grüße
PS: Ich weiß die Antwort nicht, aber ohne diese Details wird wohl auch sonst niemand antworten können. Ich weiß nur, dass jemand eine Teilzeitangestellte mal monatelang 40H/Woche hat arbeiten lassen, und dass er ihr irgendwann einen Ganztagsvertrag geben musste (Gerichtsbeschluss)
Hallöchen,
vom Prinzip her: was heißt gezwungen und was heißt 8,5h?
Zu allererst kann absolut niemand einen anderen zu irgend etwas zwingen, wofür es keine rechtliche Grundlage gibt.
Wenn ein Arbeitsverhältnis Teilzeit ist, so kann dies der AG nicht einseitig ohne finanziellen Ausgleich in ein Vollzeit umwandeln.
Jedoch können es besondere Umstände erfordern, dass über kurze Zeiträume (Tage) Mehrarbeit notwendig wird - diese muss jedoch einen Ausgleich finden.
Sollte sich AN zB darauf mit AG einigen können, dass 1 Monat zur Einarbeitung 8h, danach 1 Monat als Ausgleich 5h gearbeitet wird, so wären ja auch beider Interessen gewahrt.
Aber mal für 3 Monate oder noch mehr vertraglich nicht vereinbarte zusätzliche 45 Stunden ( also +30% ) unvergütete Mehrarbeit einfordern wird gerichtlich keinen Bestand haben.
PS: Ich weiß die Antwort nicht, aber ohne diese Details wird
wohl auch sonst niemand antworten können. Ich weiß nur, dass
jemand eine Teilzeitangestellte mal monatelang 40H/Woche hat
arbeiten lassen, und dass er ihr irgendwann einen
Ganztagsvertrag geben musste (Gerichtsbeschluss)
Bin jetzt auch nicht direkt vertraut mit den Urteilen, aber in ähnlichem Zusammenhang sagte man mir, wenn über Monate hinweg mehr als 40 Überstunden anfallen, hat der Arbeitnehmer automatisch das Recht, die Arbeitskonditionen neu zu verhandeln.
Was immer das in der Praxis bedeuten soll.
Gruß,
Michael
Guten Tag,
Die anrechenbaren Zeiten für die Einstufung müssen durch grundsätzlich durch Zeugnisse belegt sein
Die das Tarifgehalt übersteigenden bezüge sind auf etwaige mehrarbeit , Tarifänderungen und tarifliche Gehaltserhöhungen anrechnenbar .
So steht es im Vertrag was soll mir das jetzt sagen ?