Hallo,
was passiert wenn ein Arbeitnehmer Teilzeit 4 Tage (Mo-Fr) in der Woche arbeitet, und der Arbeitgeber am Do frägt ob er am Fr arbeiten kann. Der Arbeitnehmer hat allerdings an dem Tag etwas vor, z. B. Arztbesuch am Vormittag, verreisen oder ähnliches. Der Arbeitgeber wünscht eine Arbeitszeitverlagerung, was auch im Vertrag geregelt ist.
Muss der Arbeitnehmer zustimmen? Oder könnte er sich an dem Tag krank melden ist ja eh normal seine Freizeit oder braucht er gar nichts tun, und einfach nicht kommen? Im Grundsätzlichen ist der Arbeitnehmer schon bereit den freien Tag zu verlagern, wenn er im Vorfeld nichts geplant hat, oder gegen Aufwandsentschädigung oder Schadenersatz (bei Wochenendtrips). Meistens ist es aber so, das es kurzfristig sein soll, z. B. Ausfall eines Mitarbeiters. Wäre eine Verweigerung der Arbeit am Freitag, Arbeitsverweigerung oder ist es das gute Recht des Arbeitnehmers? Es ist auch keine Rufbereitschaft im Vertrag geregelt.
Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
Gruß
harwin
