Hallo ich hätte gerne mal eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.
AN 1: 34 Jahre, im 11. Jahr im Betrieb (ca 180 AN), Teilzeit seit 2006,2004-2006 Elternzeit, 2000-2004 Vollzeit
Nun kam mir zu Ohren, dass eine weitere MA eingesetllt werden soll, deren Stellenbezeichnung (Assistenz) der meinen entspricht. Diese jedoch in Vollzeit.
Kann man mir dann kündigen, wenn man feststellt, dass die Arbeit zwar für 1 Vollzeitstelle reicht, aber nicht für 1 1/2 Stellen, obwohl ich den Job schon so lange mache, ohne bisher menschlich oder in der Arbeitsweise irgendwo angeeckt bin?
meiner Einschätzung nach kann Dir nicht gekünigt werden.
Lt. Gesetztegrundlage kann jmd. nur gekündigt werden aus betrieblichen Gründen, wenn dise auch vorliegen. Beispiele dafür ist das Schließen von ganzen Abteilungen, Reduzieren von Dienstleistungen, was sich in den Stellenanteilen niederschlägt.
Ggf. kannst Du auch einen Antrag stellen auf Stundenerhöhung, wenn die Stellenausschreibung im Großen und Ganzen Deiner entspricht. Es müssen lt. Gesetz eigene Mitarbeiter/innen bevorzugt behandelt werden, wenn sie nur in Teilzeit arbeiten und erhöhen wollen und die Stellenbeschreibung stimmt.
Ansonsten würde ich folgendes prozedere Vorschlagen:
1.) Kontaktaufnahme mit Betriebs- bzw. Personalrat. Erkundigungen dort einziehen, ob eine Stellenausschreibung geplant ist (Betriebs- un d Personalräte werden i.d.R. mit einbezogen je nach Bundesland mal mehr, mal weniger). Auch igene Chancen abfragen. Dem Betriebs-/Personalrat zunächst keinen Handlungsauftrag geben, sondern nur ein informellen Gespräch.
2.) Falls kein Personal- bzw. Briebsrat vorhanden ist: Kontaktaufnahme mit der Hauptgewerkschaft des Betriebes und nachfragen, ob es irgendwelche Erfahrungen gibt.
3.) Anfrage an den nächsten Vorgesetzten, falls er die nötigen Kompetenzen besitzt, Stellen mit zu besetzten. Ansonsten nur mit ihm ein informelles Gespräch führen (damit er sich nicht übergangen fühlt) und höher gehen.
wenn ich richtig verstanden habe so bist Du in Teilzeit.
Ist denn Deine Arbeit so umfangreich und hast Du das Gefühl,dass Du sie nicht schaffst?
Zur Kündigung gehört ein Grund,entweder aus persönlichen oder betrieblichen Gründen.
Wenn Du Dir nichts zu schulden kommen hast lassen ist praktisch kein Grund vorhanden.
Betriebliche Gründe können es bei einer Neueinstellung nämlich auch nicht sein.
Einfach abwarten oder ein Gespräch beim Betriebsrat suchen.
Mfg