Teilzeit währ. Elternzeit

Hallo liebe Fachleute,

ich habe mal ein paar Fragen bezügl. Teilzeit in der Elternzeit und ob man da nur in der vorherigen Postion arbeiten kann/muß oder ob der Arbeitgeber, wenn es betrieblich möglich ist, auch eine andere zumutbare und der Qualifikation entsprechende Arbeit zuteilen darf bzw. muss, wenn z.B. in der ursprüngl. Abteilung kein Teilzeitjob verfügbar ist, wohl aber in einer anderen, wo die Tätigkeit leicht verändert wäre.

Sagen wir mal Fr. Erika Mustermann hatte vor der Elternzeit einen Job bei einem sehr großen Unternehmen. In ihrer Position mußte sie sehr viel reisen bzw. viel Zeit bei den Kunden vor Ort, in Projekten verbingen. Jetzt hat sie Elternzeit und möchte auf Teilzeitbasis, z.B. 10h/Woche für ihren alten AG arbeiten. In ihrer Abteilung gibt es lt. Abteilungsleiter nur Reisetätigkeiten zu vergeben bzw. ist er von einem Teilzeitjob sowieso nicht so angetan, hat möglicherweise auch wirklich keine sinnvollen Aufgaben die in Büroarbeit erledigt werden können. Andere Abteilungen hätten sehr wohl Jobs, die man ev. sogar auf Homeofficebasis erledingen kann und gut auch in Teilzeitarbeit. (Zumindest vermutet Frau Mustermann das. Sie hat bisher nur ihren eigenen Abteilungsleiter kontaktiert und nicht über die geogr. sehr entfernte Personalabteilung ihre Absicht bezügl. Teilzeit angekündigt, denn bisher war ihr direkter Vorgesetzter immer ihr Ansprechpartner auch in allen Belangen.) Wenn dieser wie angekündigt keine Teilzeitarbeit für Fr. Mustermann hat bzw. keine die sie annehmen kann (viele Reisen könnte sie nicht mit der Betreuung des Kindes unter einen Hut bringen), soll sie sich dann an die Personalabteilung wenden oder alle anderen Abteilungen abklappern? Bzw muß der Arbeitgeber ihr Teilzeit Arbeit geben, wenn er - nicht in ihrem vorherigen Job - allerdings zumutbare Aufgaben in einer anderen Abteilung als Teilzeit Aufgaben während der Elternzeit zu vergeben hätte? Sprich: wenn ihr Abteilungsleiter NEIN sagt, heißt das soviel wie: NICHT IN DIESER POSITION oder zwingend: ES IST NICHTS IN DER FIRMA. Sie wird demnächst ein persönliches Gespräch mit ihrem direkten Chef haben, hat nat. kein Interesse die Fronten zu verhähren, möchte aber gerne wissen, was ihr lt. Gesetz zusteht, egal ob sie dann darauf pocht oder in ihrem langfristigen Interesse, dann doch nicht. Kurzfristig ist ihr Interesse wieder zu arbeiten und etwas dazuzuverdienen, auch wenn es in einer anderen Abteilung wäre, wo ihre Kenntnisse und Qualifikationen gebraucht werden können.

Und noch etwas: wenn Frau Mustermann sich entschließt, die Sache schrfitlich zu machen und offiziell ankündigt ab Datum soundso eine Teilzeittätigkeit von 10h/Woche innerh. der Elternzeit annehmen zu wollen, MUSS sie dann annehmen was ihr angeboten wird, auch wenn es nicht mit der Betreuung des Kindes vereinbar ist (z.B. 200 km von zu Hause, beim Kunden)? Was, wenn sie nicht annimmt? Wo sind diese Deteils bezügl. der Teilzeitkonditionen beschrieben?

Danke für die Geduld beim Lesen und im Voraus schon für Eure Antworten …

Viele Grüße

Ama

Hallo,
ich glaube diese Seite beantwortet Deine Fragen
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX27/DBX27B/dbx27b.htm

Grüße Michael

Hi!

Ich mag ja keine Gewerkschaften, aber recht ausführlich:
http://www.igmetall.de/frauen/brett/broschueren/mutt…

LG
Guido

@guido & michael v. + wietere fragen
danke, guido. die igm-broschüre hatte ich auch über google gefunden. leider geht sie nicht auf die situationen ein, wenn der ag keinen teilzeitarbeit hat bzw. ob man alles annehmen muss etc. ich denke, da gibt es viele grauzonen, die ev. mit hifle von gerichtsurteilen zu klären sind.

danke, michael. der focus-artikel ist sehr kurz un knapp. einen anspruch auf teilzeit in der elternzeit hat man … ääh … .frau, klar. aber wenn der ag nix hat, kann man die max. 30 std./woche mit gehemigung vom ag auch bei einem anderen ag arbeiten. das hilft mir leider nicht weiter

frage ist nur, ob mam beim aktuellen ag alles annehmen muss bzw. auch andere aufgaben verlagen kann, wenn der direkte chef sagt, er hätte nix. wenn man direkt über die personalabteilung geht, fragen die doch auch erst beim abteilungsleiter nach und wenn der NEIN sagt, haken die bestimmt nicht groß nach. schwierig, in einem großbetrieb, mit vielen kleinen geschäftsstellen, wo man zu einem geschäftsbereich gehört, der erst kürzlich zugekauft wurde und wo sich die leute darüber hinaus kaum kennen.

viele grüße

ama

Hallo,
mit einem hast Du recht, es gibt in Deinem Fall sicher Grauzonen. Du musst nicht alles annehmen, allerdings sicher Abstriche machen. Der Arbeitgeber muss sich bemühen zu einer Lösung zu kommen. Dass heißt auch er muss einen Teilzeitarbeitsplatz einrichten wenn es ihm zuzumuten ist.

Ich bin aber der Meinung das Ganze funktoniert nur mit einer Einigung wirklich zufriedenstellend.

Aus meiner Erfahrung kann ich Dir nur raten, gehe in das Gespräch mit Deinem Chef gut vorbereitet. Erkundige Dich nach Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten in den anderen Abeteilungen und mach selber Vorschläge.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Die kennen sich oft sehr gut in einem größeren Laden aus und kennen die Möglichkeiten.

Ich kenne zwar Deinen Chef nicht, meiner würde aber sofort blockieren wenn ich ihm im ersten Gespräch Urteile un Gesetze vor den Latz knallen würde. Damit würde ich nur kommen, wenn es zu keiner Verhandlungslösung kommt.

Urteile in diesem Zusammenhang habe ich nicht gefunden. Sollte es welche geben, würde ich an Deiner Stelle doch erst einmal das erste Gespräch abwarten.

Grüße Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Graue Zonen eher nicht!
Hi!

frage ist nur, ob mam beim aktuellen ag alles annehmen muss
bzw. auch andere aufgaben verlagen kann, wenn der direkte chef
sagt, er hätte nix.

Jein! Er kann Dich imho in allen Bereichen einsetzen, in denen er Dich auch ohne Schwangerschaft und Kind einsetzen könnte!
Was sagt Dein Arbeitsvertrag über Deine Tätigkeit aus? Ist er nur auf Deine jetzige Stelle oder Abteilung beschränkt?

Wenn Dein AG Dich nicht in Deiner ehemaligen (nach Arbeitsvertrag definierten) Tätigkeit einsetzen kann, dann musst Du als Consultant natürlich nicht die Toiletten putzen (mal etwas überspitzt gesagt).

Was ich immer noch nicht so ganz verstanden habe: Wenn Dein AG keinen Job für Dich hat - willst Du dann wo anders Teilzeit arbeiten?
Oder geht es Dir darum, dass Du einfach nicht JEDEN Job machen willst, den er Dir unter Umständen anbietet und DANN evtl. wo anders arbeiten willst?

LG
Guido

Noch etwas
Hi!

Ist mir gerade so aufgefallen…
Etwas Grundsätzliches

Hatte Frau Mustermann ursprünglich nur Elternzeit mit kompletter Freistellung beantragt, oder war schon vorher beantragt, dass sie arbeiten will?

Da gibt es nämlich ein recht aktuelles Urteil vom LArbG Baden-Württemberg, was besagt, dass die Arbeitnehmer, die sich für die dreijährige Elternzeit zunächst vollständig befreien ließen, später nicht verlangen können, während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.

Augenblick… AZ: 3 Sa 44/03 irgendwann Anfang Mai 2004

Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob dieser Beschluss zur Revision beim BAG zugelassen ist…

Du kannst ja mal googeln

LG
Guido

Hallo

ich habe mal ein paar Fragen bezügl. Teilzeit in der
Elternzeit und ob man da nur in der vorherigen Postion
arbeiten kann/muß oder ob der Arbeitgeber, wenn es betrieblich
möglich ist, auch eine andere zumutbare und der Qualifikation
entsprechende Arbeit zuteilen darf bzw. muss, wenn z.B. in der
ursprüngl. Abteilung kein Teilzeitjob verfügbar ist, wohl aber
in einer anderen, wo die Tätigkeit leicht verändert wäre.

Ich selbst wollte nur ein paar Stunden pro Woche arbeiten und dafür wäre mein eigentlicher Arbeitsplatz nicht geeignet gewesen. Ich habe dann gemeinsam mit dem AG was passendes gesucht, dass zwar meinen Qualifikationen entspricht, aber nicht meiner ursprünglichen Tätigkeit. Für diese Zeit wurde ein extra befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Ich würde an deiner Stelle auch das Gespräch mit dem AG suchen, um zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen.
Beatrix
http://www.trixi.de

Was ich immer noch nicht so ganz verstanden habe: Wenn Dein AG
keinen Job für Dich hat - willst Du dann wo anders Teilzeit
arbeiten?
Oder geht es Dir darum, dass Du einfach nicht JEDEN Job machen
willst, den er Dir unter Umständen anbietet und DANN evtl. wo
anders arbeiten willst?

Es geht mir darum, zu wissen, ob ich einen Anspruch habe, beim meinem jetzigen AG, in einer anderen Abteilung einen ev. anderen Job zu tun, als einen Consultant Job (z.B. PreSales Solution Design, lokale Trainings, Dokumentations Schreiben), wo ich auf meine im Consultancy Job erworbenen Kenntnisse zurückgreifen und mit der weiteren Entwicklung im Beruf auf dem Laufenden bleibe um später mal, entw. als Consultant oder eben als > arbeite. Das wäre meine erste Wahl, wissend, dass in meiner Abteilung nichts ohne Reisen läuft und das für mich im Moment nicht machbar ist. Wenn gar nichts geht, dann möchte ich lieber selbständig was tun, als bei einem anderen AG Teilzeit zu arbeiten. (Wäre wohl auch mehr im Sinne meines AG, als zu wissen, dass ich zur Konkurrenz gehe und dann nach der Elternzeit wieder zurückkomme…)

Danke, vielmals Guido!

Viele Grüße

Ama

Hi und danke, Michael!

Habt Ihr einen Betriebsrat? Die kennen sich oft sehr gut in
einem größeren Laden aus und kennen die Möglichkeiten.

Nööö. Um Gottes Willen! :smile:)

Ich kenne zwar Deinen Chef nicht, meiner würde aber sofort
blockieren wenn ich ihm im ersten Gespräch Urteile un Gesetze
vor den Latz knallen würde. Damit würde ich nur kommen, wenn
es zu keiner Verhandlungslösung kommt.

Mein Chef ist schwer in Ordnung, deshalb will ich auch zuerst inoffoziell mit ihm sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Trotzdem gehe ich gerne gut vorbereitet hin und möchte ganz genau wissen, was mir zusteht, auch wenn ich das für mich behalte. Einfach nur um auch meine Position zu kennen und wissen, wie kompromissbereit ich sein muss. Da ich den Job wirklich sehr mag und nach der Elternzeit gerne wieder dort voll arbeiten möchte, habe ich sicher kein Interesse auf Teufel-komm-raus etwas durchzuboxen, was letzendlich die Vertrauensbasis endgültig kaputt macht.

In diesem Sinne … wir werden sehen … heute um 16:30 … und anschließend mehr wissen. :smile:

Liebe Grüße

Ama

Hallo

Jetzt hat sie Elternzeit und
möchte auf Teilzeitbasis, z.B. 10h/Woche für ihren alten AG
arbeiten.

Unter der Prämisse ist diejenige übrigens voll und ganz auf den guten Willen des AG angewiesen. Selbst wenn die Betriebsgröße ausreichend ist, muß die Teilzeittätigkeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche betragen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/__15…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Hi und danke, Michael!

Habt Ihr einen Betriebsrat? Die kennen sich oft sehr gut in
einem größeren Laden aus und kennen die Möglichkeiten.

Nööö. Um Gottes Willen! :smile:)

ich will ja nicht einen auf erhobenen Zeigefinger machen, aber wer würde bei Euch eigentlich bei einer Insolvenz den Sozialplan aushandeln???

Niemand, keiner da auf Eurer Seite.

Grüße Michael