Mal angenommen meine Frau will nach ihrer Elternzeit (3 Jahre) zurück in ihre alte Arbeitsstelle, dann jedoch auf Teilzeit-Basis (20 Stunden).
Grundlage: TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
Abschnitt 1-3
Sie würde rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen (3 Monate vor Ablauf der Elternzeit) - und der AG würde ablehnen mit der Begründung:
Das geht aus der Elternzeit heraus nicht" !
Ist das OK ?
Kann Teilzeit nur aus einem laufenden Arbeitsverhältnis gestellt werden und zählt die Elternzeit nicht dazu ??
Das Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren, davon die letzten 3 Elternzeit. Die Elternzeit endet am 4.2.
Wie würde ich vorgehen, wenn der AG mit zusammen mit der Ablehnung auch einen Aufhebungsvertrag anbieten würde ?
Mal angenommen (…)
der AG würde ablehnen mit der Begründung:
Das geht aus der Elternzeit heraus nicht" !
Dann sollte man überlegen, ob man bei Nichteinigung mit dem AG den Klageweg beschreitet, denn diese Begründung wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Hallo,
wenn man dies weiter führen würde:
Nach gewonnener Klage einen neuen Arbeitsplatz suchen …
Ich weiss nicht, wie sich so eine Klage auf das berufliche Miteinander auswirken würde - sicher nicht so dolle.
Wenn die Betroffene allerdings im öffentlichen Dienst beschäftigt ist -> da stören Klagen das Arbeitsverhältnis nicht wirklich. Ist zumindestens bei uns so.
Gruß
Molika
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Hallo,
die Elternzeit besteht innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
Ich selbst habe auch mit Ende meiner Elternzeit meinen vorher Vollzeit-Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt.
Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn „dringende betriebliche Gründe“ dem entgegenstehen. Das ist natürlich eine schwierige Bedingung…