Teilzeit

Mal angenommen meine Frau will nach ihrer Elternzeit (3 Jahre) zurück in ihre alte Arbeitsstelle, dann jedoch auf Teilzeit-Basis (20 Stunden).
Grundlage: TzBfG § 8 Verringerung der Arbeitszeit
Abschnitt 1-3

Sie würde rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen (3 Monate vor Ablauf der Elternzeit) - und der AG würde ablehnen mit der Begründung:
Das geht aus der Elternzeit heraus nicht" !

Ist das OK ?

Kann Teilzeit nur aus einem laufenden Arbeitsverhältnis gestellt werden und zählt die Elternzeit nicht dazu ??

Das Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren, davon die letzten 3 Elternzeit. Die Elternzeit endet am 4.2.

Wie würde ich vorgehen, wenn der AG mit zusammen mit der Ablehnung auch einen Aufhebungsvertrag anbieten würde ?

Nils

Hallo

Mal angenommen (…)
der AG würde ablehnen mit der Begründung:
Das geht aus der Elternzeit heraus nicht" !

Dann sollte man überlegen, ob man bei Nichteinigung mit dem AG den Klageweg beschreitet, denn diese Begründung wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
wenn man dies weiter führen würde:
Nach gewonnener Klage einen neuen Arbeitsplatz suchen …
Ich weiss nicht, wie sich so eine Klage auf das berufliche Miteinander auswirken würde - sicher nicht so dolle.

Wenn die Betroffene allerdings im öffentlichen Dienst beschäftigt ist -> da stören Klagen das Arbeitsverhältnis nicht wirklich. Ist zumindestens bei uns so.

Gruß
Molika

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Hallo,
die Elternzeit besteht innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
Ich selbst habe auch mit Ende meiner Elternzeit meinen vorher Vollzeit-Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt.
Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn „dringende betriebliche Gründe“ dem entgegenstehen. Das ist natürlich eine schwierige Bedingung…

Beatrix
http://www.trixi.de