Guten Tag,
soweit ich weiss, gibt es den Anspruch auf verminderte Arbeitszeit (Teilzeit)erst nach sechs Monaten.
Was ist, wenn ein zunächst auf ein Jahr befristeter Vertrag um zwei weitere Jahre verlängert wird. Läuft die 6-Monats-Frist dann von vorne
oder wird der erste Vertrag darauf mit angerechnet ?
Falls zweiteres: Gibt es sonstige _rechtliche_ Hindernisse, den Verlängerunsvertrag über eine volle Stelle zu unterschreiben und wenige Tage später, dann die Reduzierung auf Teilzeit zu verlangen ?
Vielen Dank