Teilzeitanspruch und Befristung

Guten Tag,

soweit ich weiss, gibt es den Anspruch auf verminderte Arbeitszeit (Teilzeit)erst nach sechs Monaten.

Was ist, wenn ein zunächst auf ein Jahr befristeter Vertrag um zwei weitere Jahre verlängert wird. Läuft die 6-Monats-Frist dann von vorne
oder wird der erste Vertrag darauf mit angerechnet ?

Falls zweiteres: Gibt es sonstige _rechtliche_ Hindernisse, den Verlängerunsvertrag über eine volle Stelle zu unterschreiben und wenige Tage später, dann die Reduzierung auf Teilzeit zu verlangen ?

Vielen Dank

Hi!

Was ist, wenn ein zunächst auf ein Jahr befristeter Vertrag um
zwei weitere Jahre verlängert wird.

Sachlicher Grund?

Läuft die 6-Monats-Frist
dann von vorne

Nein

oder wird der erste Vertrag darauf mit angerechnet ?

Ja

Falls zweiteres: Gibt es sonstige _rechtliche_ Hindernisse,
den Verlängerunsvertrag über eine volle Stelle zu
unterschreiben und wenige Tage später, dann die Reduzierung
auf Teilzeit zu verlangen ?

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/

LG
Guido