Guten Morgen und einen schönen 2. Advent,
ich habe mal eine arbeitsrechtliche Frage: Ein Arbeitnehmer befindet sich in Elternzeit und möchte nach Ende der Elternzeit wieder Teilzeit ins Berufsleben einsteigen. Kann auch schon ein entsprechender Teilzeitantrag gestellt werden, während man sich noch in Elternzeit befindet, sodass der Arbeitgeber diesem schon vor Wiedereinstieg ins Berufsleben zustimmen muss, sofern die entsprechenden Bedingungen (Beschäftigtezahl etc.) erfüllt sind? Und gibt es irgendeine Beschränkung, um wieviele Stunden (prozentual) man die bisherige Arbeitszeit reduzieren darf/muss/kann?
Also konkret, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise vor der Elternzeit 30 Stunden/Woche arbeitete und dann 6 Monate vor Ende der Elternzeit beantragt, die Stundenzahl auf 10 oder 15 Stunden/Woche zu reduzieren, muss der Arbeitgeber dem dann zustimmen, sofern nachweislich keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen?
Danke schon mal für Eure Antworten!
LG
Claudia
Hallo
Oh, hier hat ja niemand drauf ein statement abgegeben. Will ich mal versuchen… Hoffe, Du liest es noch…
Kann
auch schon ein entsprechender Teilzeitantrag gestellt werden,
während man sich noch in Elternzeit befindet, sodass der
Arbeitgeber diesem schon vor Wiedereinstieg ins Berufsleben
zustimmen muss, sofern die entsprechenden Bedingungen
(Beschäftigtezahl etc.) erfüllt sind?
Es gibt eine Mindestfrist, die einzuhalten ist, keine Höchstfrist. Also „Ja“ der AN kann natürlich auch schon sehr früh den Antrag stellen, ist allerdings dann auch daran gebunden. Wenn sich die Situation des AN zwischenzeitlich ändert, könnte es theoretisch möglich sein, daß er sich selber ein Bein gestellt hat. Zudem wird auch eine frühzeitige Antragsstellung nichts an der Bewilligungs-Deadline des AG ändern. „spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung“ bleibt da maßgeblich. Vorteilhaft hierbei ist natürlich, daß dem AG mehr Zeit bleibt, die personelle Situation auf das Verlangen des AN abzustimmen und daß beide Parteien ausreichend Zeit haben, sich bei unterschiedlichen Wünschen / Meinungen auf eine gangbare Umsetzung zu einigen.
Und gibt es irgendeine
Beschränkung, um wieviele Stunden (prozentual) man die
bisherige Arbeitszeit reduzieren darf/muss/kann?
Nein.
Also konkret, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise vor der
Elternzeit 30 Stunden/Woche arbeitete und dann 6 Monate vor
Ende der Elternzeit beantragt, die Stundenzahl auf 10 oder 15
Stunden/Woche zu reduzieren, muss der Arbeitgeber dem dann
zustimmen, sofern nachweislich keine betrieblichen Gründe
dagegen sprechen?
Theoretisch ja. Nur zur Sicherheit: Ein Antrag auf „10 oder 15 Stunden“ wäre natürlich ein Eigentor, denn die Arbeitszeit muß schon konkret benannt werden, sonst liegt kein wirksames Teilzeitverlangen vor. Also genaue Stundenzahl pro Woche, am besten mit genauer Angabe der Arbeitszeiten.
Gruß,
LeoLo