Teilzeitarbeit

Ich habe eine Frage die eine Bekannte seit geraumer Zeit beschaeftigt. Sie arbeitet hier in Aachen im oeffentlichen Dienst. Im Zuge der Zentralliesierung sollen jetzt Arbeitsbereiche in verschiedenen Staedten verteilt werden. So wuerde Ihr Arbeitsplatz wahrscheinlich nach Duisburg oder Bergisch Gladbach verlegt werden. Sie arbeitet nun als Teilzeitkraft 6 Stunden pro Tag. Zudem hat Sie noch eine pflegebeduerftige Mutter, die bei Ihr im Haus lebt. Wenn Sie jetzt versetzt wuerde, waere Sie ja ungefaehr bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden plus 3 bis 4 Stunden fahrzeit ca. 9 bis 10 Stunden pro Tag weg. Zudem wuerden noch Benzin oder Bahnpreise kraeftig zu Buche schlagen. Meine Frage ist jetzt ob Sie verpflichtet waere diese Versetzung an zu nehmen. Fuer Ihre Bemuehungen im voraus vielen Dank.

Hallo,
ich bin kein Arbeitsrechtler, aber aus der Praxis heraus ist mir
bekannt, dass es in diesen Fälle keine Alternative gibt, wenn der
Arbeitsplatz wegfällt.
Ist eine innerbetriebliche Umsetzung grundsätzlich möglich, sollte
die Personalvertretung eingeschaltet werden.
Beispiel: Bei meinem Arbeitgeber (Krankenkasse) wird eine
Geschäftsstelle geschlossen - die Mitarbeiter bekommen ein Angebot
in einer anderen Geschäftsstelle, ca. 50 Km entfernt zu arbeiten.
Da heisst es seitens der Mitarbeiter nur ja oder nein.

In der gleichen Stadt existiert aber noch eine Geschäftsstelle -
dann wird geprüft, ob es zumutbar ist, die 50 km mehr zu fahren,
oder ob eine Beschäftigungsmöglichkeit in der zweiten geschäftsstelle
möglich ist.
Gruss
Günter Czauderna