Arbeitnehmer X wurde vor einem Jahr aus dubiosen Gründen (die wirklichen Gründe wurden erst in nachhinen bekannt) in verschiedenen Abteilungen des Unternehmens zu jeweiliger halbtagstätigkeit (4 Std. Abtlg. A, 4 Std. Abtlg. B) verpflichtet.
Die vorherige anspruchsvolle Arbeit wurde halbiert und dafür sind einfachste Aufgaben dazugekommen. Da sich dieser Zustand nicht mehr ändern wird (Gespräche mit BR und Chefs waren umsonst), hat sich X überlegt in dieser Firma nur noch halbtags zu arbeiten und dafür in einer anderen Firma auch halbtags zu arbeiten (natürlich keine Konkurrenzfirma, keine extrem belastende Tätigkeiten).
Gibt es hierzu arbeitsrechtliche Regelungen, bzw. Urteile ob der AG bei einem 2. Teilzeitjob informiert werden muss? Wenn ja, kann es dies untersagen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
X müßte in seinen Arbeitsvertrag (ggfl. Tarifvertrag) schauen. Wenn dort steht, daß X seinem Arbeitgeber seinen Wunsch auf einen „Nebenjob“ unterbreiten muß oder daß dieser sogar Genehmigungspflichtig ist, muß X also schriftlich um Erlaubnis bitten.
Verweigern darf der Arbeitgeber dies allerdings nur, wenn es sich um die Konkurrenz handelt oder die eigentliche Arbeit darunter leidet.
Sollte man annehmen, dass Arbeitnehmer X wirklich 2 Arbeitsverträge für Abteilung A und Abteilung B hat? Oder wäre es 1 Arbeitsvertrag über einen Vollzeit-Job, der eben in zwei verschiedenen Abteilungen ausgeführt wird?
Im ersten Fall sollte die Kündigung eines Vertrages problemlos möglich sein - im anderen Fall wäre es imho eine Änderungskündigung des Arbeitnehmers, der der Arbeitgeber nicht zustimmen muss.
Im ersten Fall sollte die Kündigung eines Vertrages problemlos
möglich sein - im anderen Fall wäre es imho eine
Änderungskündigung des Arbeitnehmers, der der Arbeitgeber
nicht zustimmen muss.
Ich nehme NICHT an, dass Du schon jemals etwas vom TzBfG gehört hast, oder?