Teilzeitarbeit nach dem Elterngeld

Hallo

also wenn irgendwer nach der Elternzeit (12 Monate) wieder arbeiten will und zwar auf Teilzeit zb. (2 Tage je 5-6 Std).

Darf dann der Arbeitgeber vorschreiben wie man zu arbeiten hat. Wenn er z.B. sagen würde. Nein also wenn TZarbeit dann schon mindestens 20-25 Std. in der Wochen verteilt auf 4-5 Tage. Sonst hat er keine Verwendung für die Person. Sagen wir mal der Betrieb hat über 90 MA. Oder kann er dann auch sagen man soll in eine andere (schlechtere) Abteilung wechseln.

Hat da einer einen Link oder sonst eine Information?

Schönen Abend noch

Hallo,

Darf dann der Arbeitgeber vorschreiben wie man zu arbeiten
hat.

Vorschreiben nicht unbedingt, aber …

_"Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht." _

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html

Wenn er z.B. sagen würde. Nein also wenn TZarbeit dann
schon mindestens 20-25 Std. in der Wochen verteilt auf 4-5
Tage. Sonst hat er keine Verwendung für die Person.

Kommt drauf an. Siehe obige Gründe.

Oder kann er dann auch sagen
man soll in eine andere (schlechtere) Abteilung wechseln.

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Was verstehst du unter „schlechtere“ Abteilung?

MfG

HAllo

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Wenn ich das richtig verstehe, darf der AG der Person nicht vorschreiben wie diese ihre Std zu verteilen hat. Wenn der AN also sagt er arbeitet nur 12-15 STD/Woche dann muss der AG das Akzeptieren(ausser unter den angegebenen Gründen - was aber nicht wirklich der Fall ist)

Schlechtere Stelle ist natürlich ansichtsache. Weniger anspruchsvolle und angesehene Tätichkeit. Wechsel von 2 Zimmer Büro in eine Art Call Center.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn ich das richtig verstehe, darf der AG der Person nicht
vorschreiben wie diese ihre Std zu verteilen hat. Wenn der AN
also sagt er arbeitet nur 12-15 STD/Woche dann muss der AG das
Akzeptieren(ausser unter den angegebenen Gründen - was aber
nicht wirklich der Fall ist)

Hallo,

ich weiß noch nicht, ob Du das richtig verstanden hast.

Der Arbeitnehmer MUSS den gewünschten Umfang der Verringerung angeben.
Der Arbeitnehmer KANN die gewünschte Lage der Arbeitszeit auch angeben.

Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn betriebliche Gründe gegen die Verringerung des Umfangs ODER die gewünschte Lage sprechen.

Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Es genügt, dass der Arbeitgeber rational nachvollziehbare Gründe hat. Dringende betriebliche Gründe sind nicht erforderlich. Die Gründe müssen jedoch hinreichend gewichtig sein. Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der “richtigen” Arbeitszeitverteilung begründen. Ob hinreichende gewichtige betriebliche Gründe bestehen, ist gerichtlich festzustellen

Dies erfolgt in 3 Stufen:

  1. Es muss eine anderslautende betriebliche Organisation existieren
  2. Der Wunsch muss davon abweichen
  3. Die Abweichung muss eine wesentliche Beeinträchtigung des Konzepts sein

Das kann man mit dem vorhandenen Sachverhalt nicht beurteilen.

Eine Änderung seines Arbeitsvertrages kann der Arbeitnehmer im Zuge der Verringerung der Arbeitszeit nicht beanspruchen, eine Versetzung auf einen für die Verringerung geeigneten freien Arbeitsplatz, der sich im Rahmen des Vertrages hält und auf den ohne Vertragsänderung versetzt werden kann, hingegen schon.

Kann man hier aber nicht sicher sagen, da es nicht auf die Zahl der Arbeitnehmer im Büro ankommt („2er Büro“ ist ohne jegliche inhaltliche Aussagekraft).

Grüße
EK