Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige Hilfe bei folgender Sachlage:
Eine Mitarbeiterin arbeitet seit Jahren Teilzeit, d.h in ihrem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass sie 34 Std/Woche arbeitet (mittlerweile ist dies auf 32 Std. reduziert, ohne Anpassung des Urlaubsanspruchs) bei einem Urlaubsanspruch von 33 Tagen im Jahr. Laut Arbeitgeber wird von einer 5 Tage Woche ausgegangen. (Dies ist allerdings nicht schriftlich im Arbeitsvertrag niedergelegt)
Die Kollegin hat sich nun angewöhnt, oftmals halbe Urlaubswochen einzureichen, d.h. zum Beispiel ab Mittwoch bis zum Donnerstag. Laut Ihrer Aussage würde ihr dann ausserdem noch der reguläre freie Tag in diesen Wochen zustehen.
Sie arbeitet pro Tag 8 Stunden an 4 Tagen die Woche (auch dies ist nicht schriftlich niedergelegt, hat sich so in den letzten Jahren ergeben, keine halbe Tage, der Tag wechselt wöchtentlich). Steht ihr dieser freie Tag zusätzlich zur halben Urlaubswoche zu? Wäre über Ihre Hilfe sehr dankbar.Wir sind nicht tariflich gebunden bzw. angeschlossen. Danke für die Hilfe. MfG Travel Agent
Hallo,
es gibt grundsätzlich zweiverschiedene Berchnungsarten
1.) über die Arbeitszeit:
a) bei einer 40StundenWoche ist der Anspruch 40/40
b) bei einer 30StundenWoche ist der Anspruch 30/40
usw. d.h. sie hat bspw. den gleichen Tage-Anspruch
wie ein Vollbeschäftigter, nur ist ihr Tag halt
etwas kürzer, nämlich 30/40. Dann unterliegt sie
bei der Urlaubsplanung der gleichen Prozedur wie ein
Vollbeschäftigter. Hier sind in der Urlaubszeit auch
sog. „Frei“-Tage mit eingeschlossen !
2.) über den Tageanspruch:
a) Bspw: voller Anspruch 30 Tage
bei 30/40 Arbeitszeit wäre ihr Anspruch dann
30 geteilt durch 40 * 30 = 22,5 Tage = 23 Tage
muß kaufmännisch auf-/ bzw. abgerundet werden.
Hier sind in der Urlaubszeit die sog. „Frei“-Tage nicht mit eingeschlossen ! Was auch logisch ist.
MfG
Rainer
Huii, nicht ganz einfach, aber das weist du selbst, gell? Erst mal ein liebes Hallo!!
Also… dein Problem wird der Arbeitsvertrag sein. Die Tarifgebundenheit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Warum vereinbahrt hier irgendjemand, dass deine Kollegin 33 Tage Urlaub hat?
Schaut mal ins Bundesurlaubsgesetz. Da ist klar und detlich geschrieben, dass deine Kollegin 24 Werktage (also auch der Samstag) im Jahr Frei haben muss.
Versuche es mal realistisch: stell dir mal vor, deine Kollegin würde nur einen Tag in der Woche arbeiten, z.B. acht Stunden. Dann wäre sie allein urlaubsbedingt 33 Wochen im Jahr nicht da, wo sie eigentlich sein sollte - im Betrieb… oder besser gesagt im Reisebüro. Und stell´ dir mal vor, sie würde denn noch nach dem Lohnfortzahlungsgesetz ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten verkünden, dann wäre sie das ganze Jahr nicht da… na dämmert´s ??? 
Also: bring den Arbeitsvertrag in Ordnung. D.h. sie bekommt die Tage nur anteilmäßig. Sollte sie nicht wollen, denn über eine Änderungskündigung. Da wäre noch offen, wie lange sie da ist. Fällt sie noch unter die alte Kündigungsregelung oder hat sie eh keinen Schutz weil ihr zu wenig Beschäftigte seid? (Kündigungsschutzgesetz)Denn kannst du frei walten
)
Ich hoffe ich habe dir helfen können… ich kann ja mal eine von meinen vielen Reisen bei dir buchen 
Liebe Grüße!!
Hallo,
Tipp1: Ich würde in einer Vertragsergänzung festlegen, ob die Arbeitszeit an vier oder fünf Tagen abzuleisten ist.
Tipp2: Ich würde in einer Vertragsergänzung festlegen, ob sich der Urlaubsanspruch (33 Tage, warum eigentlich so viel?) auf eine Vier- oder Fünf-Tage-Woche bezieht.
Zur Frage: Wenn sie bisher de facto immer Vier-Tage-Wochen gearbeitet hat und außer der Aussage im Vertrag „33 Tage Urlaub“ ist keine andere Regelung anwendbar (Tarif etc.), dann ist das Verhalten der MA wohl rechtens. Man könnte höchstens vor einem Arbeitsgericht argumentieren, dass dringende betriebliche Notwendigkeitem dem entgegenstehen, aber das wird schwer nachzuweisen.
Daher lieber Tipp 1 + 2 beherzigen, notfalls mit Änderungskündigung. Gibt kurzfr. böses Blut, aber langfristig Klarheit.
MfG
cb
Hallo Rainer, nur zum Verständnis meinerseits:
Wenn Sie weiterhin 33 Tage Urlaub wie eine Vollzeitkraft hat, werden bei vollen Urlaubswochen 5 Tage abgezogen (Mo-Fr) und bei angebrochenen Wochen die genommenen Tage (bspw. 3 Tage) und die restlichen 2 Tage hat sie zu arbeiten.
Sollte der Urlaub Ihrer Arbeitszeit angepasst und runtergerechnet werden, dann werden bei voll eingereichten Wochen nur 4 Tage abgezogen und bei angebrochenen Wochen (wieder bspw. 3 Tage) 3 Tage und der vierte ist dann der freie Tag und der 5. Tag wieder als Arbeitstag.
Sehe ich das so richtig? Wenn ja, ist es das was ich mir auch gedacht habe.
Danke.
zu 1) Also, wenn sie eine 5-Tage-Woche hat, ja
zu 2) richtig
zu 1) Also, wenn sie eine 5-Tage-Woche hat, ja
zu 2) richtig
Vielen Dank für die Hilfe.
Alles kar. Mal sehen, wie das gelöst wird. Danke!
Danke für die Hilfe. Gruss T.F-D.