ich hatte gestern eine kleine Debatte mit meiner Schwester zwecks Urlaub in Teilzeitbeschäftigungen. Sie behauptet, daß wenn man weniger arbeitet auch weniger Urlaub hat. Als Beispiel hat sie ihre Freundin angeführt, die Teilzeitbeschäftigt ist (5 halbe Tage pro Woche) und insgesamt vier Wochen Urlaub im Jahr hat. Ich dagegen behaupte, daß in diesen Fällen ein anderer Umrechnungsmodus in Kraft tritt, so daß man im Jahr doch auf sechs Wochen kommt. Z.B. bei einer 4-Tage Woche werden pro Woche Urlaub auch 4 statt 5 Tage berechnet.
Kennt sich jemand von Euch da etwas besser aus ? Es gibt ja viele verschiedene Arten von Teilzeit, 3 oder 4 ganze Tage, nur ein paar halbe Tage, nur am Wochenende etc.
Und wie ist da die Entspechung bei 400 EuroJobs ?
Und natürlich ein dickes Merci im Vorraus
ich kann hier nur ein weiteres Beispiel anfuehren, meine Freundin arbeitet Teilzeit als Kassiererin und zwar 80% der normalen Vollzeitarbeitsstelle und laut Arbeitsvertrag stehen ihr auch nur 80% des normalen Jahresurlaubs zu.
Hallo,
es kommt immer auf den Arbeitsvertrag und die Verteilung der Arbeitszeit an.
Z.B. ich arbeite Teilzeit 7 statt 8 h täglich und habe genauso viele Tage Urlaub wie in Vollzeit, aber natürlich ist mein „Urlaubstag“ nur 7 statt 8h lang
Wenn aber die Teilzeit z.B. nur 2 von 5 Wochentagen beträgt,so wird die Anzahl Urlaubstage weniger als für Vollzeit betragen.
Eine sinnvolle Antwort kann Dir hier niemand geben, da keiner weiß, was im Vertrag geregelt ist!
Im Regelfall sieht es so aus (kein Rechtsanspruch), dass der Urlaub an die Teilzeit angepasst wird!
Wenn also jemand in Vollzeit 30 Tage Urlaub hat, dann sollte er diese 30 Tage natürlich auch haben, wenn er nur 4 Std. am Tag arbeitet (wobei natürlich der Urlaubstag dann auch nur entsprechend 4 Std. dauert).
Arbeitet jemand dagegen nur 3 Tage (statt 5) in der Woche, dann wird in der Regel auch der Urlaubsanspruch auf 18 Arbeits tage heruntergefahren (sind nach wie vor 6 Wochen)…
Aber wie gesagt: Dazu müsste man wissen, was vertraglich (evtl. auch tarifvertraglich) vereinbart ist!
Eine sinnvolle Antwort kann Dir hier niemand geben, da keiner
weiß, was im Vertrag geregelt ist!
Leider weiß ich das bei der Freundin auch nicht.
Im Regelfall sieht es so aus (kein Rechtsanspruch), dass der
Urlaub an die Teilzeit angepasst wird!
Das sagt mir mein Empfinden auch. Sonst würde es ja so ausschauen, daß angenommen, wenn jemand nur 10 St/Woche arbeitet nur auf insgesamt 2 Wochen Gesamturlaub kommt. Ab wann bekommt man dann gar keinen Urlaub mehr
Also, die Freundin arbeitet an 5 Tagen ca. 5-6 Stunden. Ihr Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage, sie bekommt also 4 Wochen Urlaub im Jahr (ganz toll als Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern). Und meine Meinung ist, daß hier ein Umrechnungsmodus in Kraft tritt, so daß sie im Jahr 6 Wochen machen kann.
Hoffe, ihr könnt mir nochmal antworten.
Oder habe nur ich den Knoten gerade im Hirn ?