Hallo Experten,
ist die folgende Formulierung in einem Teilzeitvertrag so in Ordnung ?
„Die Teilzeitregelung beinhaltet, dass der jeweils 2. und der 3. Montag im Monat als arbeitsfreie und unbezahlte Zeit gilt. Fällt dieser Montag auf einen Feiertag, so erfolgt keine Kompensation. Kann der arbeitsfreie Montag auf Grund von betrieblichen Erfordernissen nicht genommen werden, so kann dieser nachgeholt werden.“
Unterm Strich heißt das doch das der AN halt pech hat wenn der Montag ein Feiertag ist oder ? Ist das Rechtens ?
Weiterhin folgt noch:
"Berechnung des Anpassungsfaktors für das neue Bruttogehalt:
Aufteilung des Kalenderjahres in Arbeitstage und Wochenenden (ohne Berücksichtigung von Feiertagen die auf einen Arbeitstag fallen):
52 x 5 Arbeitstage + 1 Arbeitstag + 52 x 2 Tage Wochenende= 365 Tage
Verringerung der 261 Arbeitstage um 24 Arbeitstage.
261 Arbeitstage entsprechen 100%
237 Arbeitstage entsprechen 90,8% (Anpassungsfaktor)"
Bisher wurden die Feiertage bei dem bestehenden Vertrag (38,5 Std/Woche) als voller Arbeitstag berücksichtigt. Auch hier wird der AN doch schlechter gestellt oder ?
Hoffe auf möglichst viele Rückmeldungen.
Gruß,
kreuzi