ist die folgende Formulierung in einem Teilzeitvertrag so in Ordnung ?
„Die Teilzeitregelung beinhaltet, dass der jeweils 2. und der 3. Montag im Monat als arbeitsfreie und unbezahlte Zeit gilt. Fällt dieser Montag auf einen Feiertag, so erfolgt keine Kompensation. Kann der arbeitsfreie Montag auf Grund von betrieblichen Erfordernissen nicht genommen werden, so kann dieser nachgeholt werden.“
Unterm Strich heißt das doch das der AN halt pech hat wenn der Montag ein Feiertag ist oder ? Ist das Rechtens ?
Weiterhin folgt noch:
"Berechnung des Anpassungsfaktors für das neue Bruttogehalt:
Aufteilung des Kalenderjahres in Arbeitstage und Wochenenden (ohne Berücksichtigung von Feiertagen die auf einen Arbeitstag fallen):
52 x 5 Arbeitstage + 1 Arbeitstag + 52 x 2 Tage Wochenende= 365 Tage
Verringerung der 261 Arbeitstage um 24 Arbeitstage.
Bisher wurden die Feiertage bei dem bestehenden Vertrag (38,5 Std/Woche) als voller Arbeitstag berücksichtigt. Auch hier wird der AN doch schlechter gestellt oder ?
„Die Teilzeitregelung beinhaltet, dass der jeweils 2. und der
3. Montag im Monat als arbeitsfreie und unbezahlte Zeit gilt.
Fällt dieser Montag auf einen Feiertag, so erfolgt keine
Kompensation. Kann der arbeitsfreie Montag auf Grund von
betrieblichen Erfordernissen nicht genommen werden, so kann
dieser nachgeholt werden.“
Unterm Strich heißt das doch das der AN halt pech hat wenn der
Montag ein Feiertag ist oder ? Ist das Rechtens ?
Hallo,
wenn der freie Tag immer der gleiche (also hier Montag) ist oder nach gleichem Schema gewährt wird ja.
Alle anderen die Vollzeit arbeiten haben ja auch „Pech“, wenn der 3. Oktober mal wieder ein Sonntag ist…
Unterm Strich heißt das doch das der AN halt pech hat wenn der
Montag ein Feiertag ist oder ? Ist das Rechtens ?
Du meinst, es ist rechtes ist, dass es genauso gehandhabt wird, wie ein auf einen Sonntag fallender Feiertag bei einem Arbeitsvertrag, der eine Arbeitszeit Mo-Fr beinhaltet?
Ja.
Bisher wurden die Feiertage bei dem bestehenden Vertrag (38,5
Std/Woche) als voller Arbeitstag berücksichtigt. Auch hier
wird der AN doch schlechter gestellt oder ?
Wenn jemand am 9. April 2012 ohne Feiertag nicht arbeiten muss, muss ein Feiertag, der auf diesen Tag fällt, natürlich nicht extra vergütet werden.
Im Gesetz steht Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Ohne Feiertag kein Geld, also auch mit Feiertag kein Geld.
Hoffe auf möglichst viele Rückmeldungen.
Naja, Quantität sagt nicht wirklich etwas aus *fg*