Hallo habe mal eine Frage betreffend „Teilzeitbeschäftigt/Feiertage“
Mitarbeiter X arbeitet in einem Baumarkt pro Woche 3 volle Tage (22,5 h), diese sind jedoch nicht festgelegt, sondern ändern sich von Woche zu Woche.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn in dieser Woche mal ein Feiertag ist. Muß Mitarbeiter X dann 3 Tage arbeiten?? Und wie ist das rechtlich gesehen, wenn Mitarbeiter X in dieser Woche Urlaub nimmt, muß er dann 3 Urlaubstage nehmen (sprich 2 Tage + 1 Tag für den Feiertag)?
Die Vollzeitbeschäftigten haben in diesem Markt auch zusätzlich noch ihren freien Tag und haben kein rollierendes System.
Mitarbeiter X wäre doch dann dadurch benachteiligt (er hätte weniger freie Tage), oder sehe ich das falsch?
Über eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß littlehexe1969