Teilzeitbeschäftigung Gleitzone - Kündigungsfrist?

Herr X. ist in einem Restaurant angestellt und hat einen Vertrag für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdient er meistens unter 400 € im Monat. Er ist dort seit 5 Monaten angestellt.

Nun meine Fragen:

  • Wenn er dort kündigen möchte, weil er mit den Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden ist (zu wenig Geld), Wie lange sind die Fristen? Also wie schnell kommt er da raus?
  • Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten Gleitzone liegt?
  • Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf (mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur Arbeit erscheinen soll?

Herr X. ist in einem Restaurant angestellt und hat einen
Vertrag für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdient er meistens unter 400 € im Monat. Er ist
dort seit 5 Monaten angestellt.

Nun meine Fragen:

  • Wenn er dort kündigen möchte, weil er mit den
    Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden ist (zu wenig
    Geld), Wie lange sind die Fristen? Also wie schnell kommt er
    da raus?

Gilt ein Tarifvertrag ?
Ist eine KüFri im Arbeitsvertrag vereinbart ?
Ist eine Probezeit von mehr als 5 Monaten vereinbart ?
Falls jeweils nein, kommt wohl § 622 Abs. 1 BGB zur Wirkung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

  • Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag
    aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten
    Gleitzone liegt?

Grundsätzlich ja, es kommt darauf an, ob und in welchem Umfang eine Mindestarbeitszeit pro Monat vereinbart wurde. Falls keine Mindestarbeitszeit vereinbart wurde, käme § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zur Anwendung.

  • Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf
    (mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
    grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur
    Arbeit erscheinen soll?

Ja, § 12 Abs. 2 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

P.S: Die Einhaltung grundlegender Höflichkeitsformen erleichtert die Beantwortung ungemein !

Danke euch für die Infos! Ihr habt mir sehr geholfen!