Herr X. ist in einem Restaurant angestellt und hat einen Vertrag für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdient er meistens unter 400 € im Monat. Er ist dort seit 5 Monaten angestellt.
Nun meine Fragen:
Wenn er dort kündigen möchte, weil er mit den Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden ist (zu wenig Geld), Wie lange sind die Fristen? Also wie schnell kommt er da raus?
Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten Gleitzone liegt?
Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf (mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur Arbeit erscheinen soll?
Herr X. ist in einem Restaurant angestellt und hat einen
Vertrag für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdient er meistens unter 400 € im Monat. Er ist
dort seit 5 Monaten angestellt.
Nun meine Fragen:
Wenn er dort kündigen möchte, weil er mit den
Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden ist (zu wenig
Geld), Wie lange sind die Fristen? Also wie schnell kommt er
da raus?
Gilt ein Tarifvertrag ?
Ist eine KüFri im Arbeitsvertrag vereinbart ?
Ist eine Probezeit von mehr als 5 Monaten vereinbart ?
Falls jeweils nein, kommt wohl § 622 Abs. 1 BGB zur Wirkung: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag
aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten
Gleitzone liegt?
Grundsätzlich ja, es kommt darauf an, ob und in welchem Umfang eine Mindestarbeitszeit pro Monat vereinbart wurde. Falls keine Mindestarbeitszeit vereinbart wurde, käme § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zur Anwendung.
Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf
(mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur
Arbeit erscheinen soll?