Hallo!
Arbeite seit 7 Jahren als Teilzeitkraft( 728 Stunden Mindestarbeitszeit pro Jahr ) , immer 2 Tage von 8:00 - 16:00 Uhr mit insgesammt 14 Stunden die Woche.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Kann der Arbeitgeber ohne vorherige Absprache die zu leistenden Stunden einfach verändern, so wie er es möchte ( Arbeitszeit: 12:30-16:00 Uhr von Montag bis Donnerstag und in den kommenden Wochen dann wieder anders?
Da kann ich dir leider keine sichere Antwort geben. Aber wenn es einen schrifltichen Vertrag gibt, ist dieser eigetnlich bindend, warum sollte man sonst einen Vertrag machen. Gegen kurzeitige begründete Ausnahmen ist sicher nichts zu sagen, aber nciht auf Dauer. Vielleicht kommt man ja auch selbst mal in die Situation, dass man anders arbeiten muss (Pflege von Angehörigen o.a.)
Alles Gute!
Hallo Irena9,
Im Gesetzestext steht folgendes:
Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
Er muss es vorher ankündigen, damit du dich darauf einstellen kannst!
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen!
Hallo Frunzen,
vielen Dank für dein Info.
Hoffe ich kann mit dieser Aussage bei meinem Vorgesetzten was erreichen.
Danke Schön
Hallo,
ich selber kenne das nicht, daß ein Arbeitgeber so mit seinen Leuten umgeht, bei uns würde das nicht laufen.
Aber heutzutage muss man sowas wahrscheinlich hinnehmen, sonst heißt es: Sie können ja gehen, wenn`s Ihnen nicht passt.
Ich selber bin Teilzeitkraft mit regulär 4 Stunden am Tag. Das ist einfacher, und bei uns läuft es eher human und sozial ab. Da wird man gefragt, wenn was anders laufen soll.
Viel Glück weiterhin!
Elke W.
Hallo Elke!
In unserem Betrieb gibt es zwar viele Teilzeitkräfte aber diese müssen alle flexibel arbeiten. Und wenn sie dies nicht möchten dann heißt es ganz einfach du kannst gehn oder erst garnicht anfangen. Ist leider so und da ich eine mündliche Abmachung hatte hab ich somit auch keine Rechte.
Ich werd jetzt mal ne Weile zusehn und das beste draus machen und wenn es nicht klappt mit Familie und Co muss ich mir wohl was anderes suchen.
Dir trotzdem ein Dankeschön für deinen Beitrag.
Gruß Irena9