Teilzeitgründung

Hallo!

was hat es mit der Teilzeitgründung aus dem Hartz IV oder ALGI-Bezug auf sich?

Vielen DAnk.

Grüße

Lara

???
Hallo …

völlig einfach… dass man hauptberuflich ALG-I oder ALG-II Empfänger ist und nebenberuflich jobbt bzw. selbständig ist.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies die Frage war?

MfG
MGB-Consulting

Hallo,

natürlich nicht. Die Frage stellt sich, wenn jemand aus dem Hartz IV heraus gründet und ESG beantragt und beim BP erstellen feststellt, dass in den ersten Monaten der erwirtschaftete Umsatz nicht ausreicht und zusätzlich eine Teilzeitbeschäftigung als Angestellter annimmt, dann er erhält die Person -nach meiner Ansicht- kein ESG, wenn die Teilzeitbeschäftigung als Angestellter mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Das sehe ich doch richtig, oder? Er fehlt der Hauptberufliche Charakter der selbständigen Tätigkeit, folglich muss der Staat auch dieses nicht durch das ESG fördern? Wie wird so etwas gehandhabt?

Vielen DAnk.

Grüße Lara

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Ok… ist ein wenig klarer geworden!
Hallo …

es gibt die sogenannte „Durchführungsanweisung Einstiegsgeld“ aus der hervorgeht, dass eine neben der Selbständigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht schädlich ist, wenn der Umfang nicht überhand nimmt.

Was die Höhe des Umfangs angeht, so wird auf die Beispielnennung in der Durchführungsanweisung zur Ich-AG verwiesen (DA EXGZ), die selbst zwar ausgelaufen ist, auf deren Durchführungsanweisung jedoch noch immer Bezug genommen wird.

Hier ist knapp zu lesen, dass von der Zeit her gesehen, mehr Zeit für das Gewerbe, wie für die angestellte Tätigkeit verwendet werden muss.

Ich hoffe, es ist nun ein wenig klarer, die Durchführungsanweisungen sind im Internet unter den genannten Namen als PDF’s downloadbar.

MfG
MGB-Consulting