Teilzeitjob & 400 € Job - Steuer

Hallo,

angenommen man hat einen Teilzeitjob 22 (Stunden) ca. 800-900 Euro NEtto und möchte sich was hinzuverdienen (bis 400 Euro).

Der Arbeitnehmer möchte keine neue Steuerkarte für den Nebenjob beantragen oder braucht man diese eben für den Nebenjob und die dann neue StKl 6?

Muss man den Nebenjob beim Finanzamt melden, wenn er unter 400 Euro beträgt? Muss man dann eine Einkommensteuererkl. machen mit den 2 Jobs?

Was muss man ggf beachten oder wie formuliert man es, wenn man ein Nebenjob-Gesuch veröffentlicht und wenn man möchte dass Steuer etc über den AG läuft, und AN davon befreit ist (somit ohne Steuerkarte und dergleichen?)? Sollte man erwähnen „pauschaler Steuerabzug über AG“ oder gibt es da Gemeincodes?

Bekommt man vom AG dann was in die Hand, was er abgeführt hat oder braucht das den AN nicht zu interessieren?

Danke!!

Das kommt darauf an, wie der AG seinen AN anmelden will. Wenn der Nebenjob sowieso unter 400€ liegen soll, wäre die geringfügige Beschäftigung (Minijob) wohl am einfachsten für beide. Dafür braucht der AG keine extra Lohnsteuerkarte, eine Kopie der ersten reicht, um die notwendigen Informationen daraus lesen zu können, die er für die Anmeldung bei der Knappschaft braucht.
In der monatlichen Lohnbescheinigung dürfte der AN sehen, wie viel der AG an Versicherung und Steuer (soweit er diese übernimmt) abgeführt hat, was dem AN aber auch egal sein dürfte. Für ihn ist Brutto=Netto (sofern der AG die pauschale LSt übernimmt, was die meisten tun, und sowieso nur 2% des Lohns sind).
Bei der Einkommensteuererklärung braucht der 400€-Job (im Regelfall) nicht angegeben werden.

Hallo Alexander,

danke für Deine Antwort. Und muss der AN das beim Finanzamt anmelden, wenn es ein Minijob ist?
Wieso kann man so relativ sicher davon ausgehen dass der AG den AN in der Regel bei der Knappschaft anmeldet? Und könnte dem AN das auch egal sein? bzw. was wäre wenn er den AN nicht anmeldet und dem AN einfach monatlich das Geld in die Hand drückt ohne großem Papierkram?

Danke nochmal.

Der AG meldet den AN bei der Knappschaft Bahn-See an, der sog. Minijob-Zentrale. Mit dem FA bin ich mir nicht ganz sicher, gehe aber stark davon aus, dass die Knappschaft das dann dem FA meldet.
Wenn der AG nirgendwo irgendwas anmeldet, dann ist das grob gesagt Schwarzarbeit. Das sollte dem AN nicht egal sein.

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