Hallo,
angenommen man hat einen Teilzeitjob 22 (Stunden) ca. 800-900 Euro NEtto und möchte sich was hinzuverdienen (bis 400 Euro).
Der Arbeitnehmer möchte keine neue Steuerkarte für den Nebenjob beantragen oder braucht man diese eben für den Nebenjob und die dann neue StKl 6?
Muss man den Nebenjob beim Finanzamt melden, wenn er unter 400 Euro beträgt? Muss man dann eine Einkommensteuererkl. machen mit den 2 Jobs?
Was muss man ggf beachten oder wie formuliert man es, wenn man ein Nebenjob-Gesuch veröffentlicht und wenn man möchte dass Steuer etc über den AG läuft, und AN davon befreit ist (somit ohne Steuerkarte und dergleichen?)? Sollte man erwähnen „pauschaler Steuerabzug über AG“ oder gibt es da Gemeincodes?
Bekommt man vom AG dann was in die Hand, was er abgeführt hat oder braucht das den AN nicht zu interessieren?
Danke!!