Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung.
Dieser wird sehr kurzfristig umgesetzt. Der Arbeitnehmer arbeitet nun nicht mehr 38,5 Std. sondern nur noch 30 Stunden die Woche.
Der Arbeitnehmer hat den Chef mehrmals schriftlich auf die Gehaltsentwicklung während des ersten Monates angesprochen. Es kommt keinerlei Reaktion vom Chef. Als es endlich zum Gespräch kommt, teilt der Chef dem Arbeitnehmer mit, dass er sich am nächsten Tag meldet, da er das Gehalt erst von der Personalbuchhaltung rechnen lassen muss.
Leider meldet sich der Chef wieder nicht.
Was passiert, wenn am Monatsende die Gehaltssumme voll ausgezahlt wird und nicht anteilig? Muss der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt unter Umständen zurück zahlen?
Auf Grund seiner Überstunden während der 4 Tage Woche und dem Wochenenddienst alle 2 Wochen kommt der Arbeitnehmer ohnehin auf mehr als 38,5 Stunden die Woche. Oder kann man davon ausgehen, dass das alte Gehalt weiter gezahlt wird?
Ich danke für zahlreiche Antworten