Teilzeitjob Minijob kurzfristige Beschäftigung

Ich habe einen Teilzeitjob und einen Minijob auf 400-Euro-Basis. Jetzt möchte ich noch eine kurzfristige Beschäftigung (Saisonarbeit Hotel) übernehmen. Geht das? Oder wird das dann sozialversicherungspflichtig?? Danke im voraus für Eure Antworten…

Hallo Guckloch,

solange die beiden Jobs neben dem Teilzeit-(Haupt)job die 400 € nicht übersteigen, ist das okay. Die „magische Grenze“ sind also diese 400 €. Verdienst du mehr, werden Haupt- und Nebenjob zusammengerechnet und versteuert. Alles andere als günstig…:wink:))
Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben. Meine Ausführungen sind ohne Gewähr. Schönen Sonntag noch.

L.G. toeppy

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Ich habe einen Teilzeitjob und einen Minijob auf
400-Euro-Basis. Jetzt möchte ich noch eine kurzfristige
Beschäftigung (Saisonarbeit Hotel) übernehmen. Geht das?

Ja, das geht, wenn die kurzfristige Beschäftigung im Voraus vertraglich auf nicht mehr als zwei Monate oder - bei weniger als fünf Arbeitstagen wöchentlich - auf höchstens 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in Verbindung mit den Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger.

Oder

wird das dann sozialversicherungspflichtig??

Das geschieht, wenn Du im Laufe eines Kalenderjahres versuchst mit einer weiteren kurzfristigen Beschäftigung die o.g. (Zeit-)Grenze zu überschreiten.

Der Minijob (400 €-Job) ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geringfügig entlohnt und damit versicherungsfrei.

Eine Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung findet nicht statt, sofern es sich nicht um mehrere Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber oder bei verschiedenen Arbeitgebern mit besonderen Verflechtungen handelt.

Herzliche Grüße
Ernst