Hallo,
erst einmal zur Nachfrage:
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mama mit 2 Kindern Lohnsteuerklasse 1
bin im Hauptjob auf Teilzeit (615€ brutto / 515 Netto ) dazu
kommen 100 € aus Minijob ( angemeldet )nun hätte ich entweder
Möglichkeit
a ) zu dieser Konstellation monatlich über Gewerbeanmeldung
(evtl. Kleingwerbe ?? ) 600 Euro dazu zuverdienen oder
b ) Teilzeitjob zu kündigen, Minijob behalten und mit
Gewerbeanmeldung 1400 - 1600 € monatlich zuverdienen.
Wieso kannst du dich entscheiden, ob du 600 oder 1.400 bis 1.600 Euro verdienst? Auf den ersten Blick klingt das, als würde der Arbeitgeber, bei dem die Teilzeitstelle ist, dich künftig auf selbstständiger Basis beschäftigen wollen. Sollte das der Fall sein, musst du aufpassen, dass du nicht in die Scheinselbstständigkeit rutschst. Näheres dazu findest du unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-ist-ein-u… ich da was falsch verstanden habe, dann entschuldige bitte.
Meine Fragen zu a )
Was muß ich beachten ? Kommt Kleingewerbe infrage
Nun zu den eigentlichen Fragen: Bei den 600 Euro Verdienst, hier ist noch die Frage, ob das Umsatz oder Gewinn ist, kommt ein Kleingewerbe in Frage, wenn der Umsatz pro Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt. Stellen die 600 Euro den Umsatz dar, ist das Kleingewerbe also möglich. Sind sie Gewinn, müsste man wissen, wie hoch der Umsatz ist.
und was kannich absetzen als Ausgabe ? Fahrtkosten ? Materialkosten ?
Werbung ( Visitenkarten etc… )
Abziehbare Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Fährst du zu deinen Auftraggebern, kannst du die Fahrtkosten absetzen. Werden diese mit dem privaten PKW durchgeführt, sind 0,30 Euro pro Kilometer anrechenbar. Auch die Kosten für Material (Bürobedarf, Material zur Herstellung von Waren usw.) sind absetzbar. Werbung ist ebenfalls absetzbar, hinzu kommen Kosten für betriebliche Versicherungen, Telefon, sofern es betrieblich genutzt wird und Strom für den PC, mit dem die betrieblichen Aufgaben erledigt werden.
Muß ich mehr Krankenversicherung zahlen ?
Die Krankenversicherung spielt in dem Fall a) keine Rolle. Hier bist du ja bereits über den Teilzeitjob versichert, der Arbeitgeber führt die Krankenkassenbeiträge also ab. Im Zweifelsfall kannst du aber bei der Krankenversicherung nochmal nachfragen.
We läuft das mit dem Finanzamt ?
Beim Finanzamt gibst du einerseits deine normale Steuererklärung ab. In diese musst du aber auch die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit mit einfließen lassen. Dafür gibt es eine eigene Anlage. Ansonsten gibt es hier wenig zu beachten.
Meine Fragen zu b )
Kommt außer Einkommenssteuer und evtl. Umsatzsteuer noch was
dazu ?
Bei Frage b) kommt es natürlich auch darauf an, wie es mit dem Einkommen aussieht. Beispiel: Ein monatlicher Umsatz von 1.500 Euro ergibt einen Jahresumsatz von 18.000 Euro. Damit wäre ein Kleingewerbe nicht mehr möglich, du müsstest also Umsatzsteuer ausweisen. Solltest du da einmal mehr verdienen, kann außerdem Gewerbesteuer auf dich zukommen, sofern du nicht als Freiberufler agierst.
Wie ist es mit der Krankenversicherung welche Beitragssätze kämen in Frage ?
Bei der Krankenversicherung würde ich aufgrund der beiden Kinder zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung tendieren, da hier die Familienversicherung möglich ist. Die Beitragssätze kannst du direkt bei der Krankenkasse nachfragen, in der Regel sind aber die ermäßigten Beitragssätze relevant, da du als Selbstständige kein Krankengeld erhältst.