Teilzeitjob + Minijob + Nebengewerbe

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mama mit 2 Kindern Lohnsteuerklasse 1 bin im Hauptjob auf Teilzeit (615€ brutto / 515 Netto ) dazu kommen 100 € aus Minijob ( angemeldet )nun hätte ich entweder Möglichkeit

a ) zu dieser Konstellation monatlich über Gewerbeanmeldung (evtl. Kleingwerbe ?? ) 600 Euro dazu zuverdienen oder

b ) Teilzeitjob zu kündigen, Minijob behalten und mit Gewerbeanmeldung 1400 - 1600 € monatlich zuverdienen.

Meine Fragen zu a )

Was muß ich beachten ? Kommt Kleingewerbe infrage und was kann ich absetzen als Ausgabe ? Fahrtkosten ? Materialkosten ? Werbung ( Visitenkarten etc… )
Muß ich mehr Krankenversicherung zahlen ? We läuft das mit dem Finanzamt ?

Meine Fragen zu b )

Kommt außer Einkommenssteuer und evtl. Umsatzsteuer noch was dazu ? Wie ist es mit der Krankenversicherung welche Beitragssätze kämen in Frage ?

Wäre um Hilfe dankbar…

Das neugierige Etwas

Sorry, da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Hallo,

also das Kleingewerbe birgt relativ wenig gefahren und ist für einen Einstieg, um zu schauen, ob es läuft/Zukunft hat eine gute Angelegenheit (schaue auch mal unter gewerbe-anmelden.info). Du darfst nicht mehr als 17.400 Euro Umsatz im Jahr machen. Musst dich am Anfang entscheiden, ob mit Vorsteuerabzug oder ohne. Die ausführliche Buchführung entfällt, ein Kassenbuch (Einnahmen/Ausgaben) reichen aus. Man kann alles absetzen, was das Kleingewerbe angeht, also auch Visitenkarten, Flyer, Anschaffungen wie Computer, Drucker,… Mit der Krankenkasse die Grenzen kenne ich nicht, da musst du deine Kasse anrufen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Gruß Kiki69

Hallo,
Wenn Sie es zeitlich schaffen 3 Jobs zu machen dann wäre diese Variante besser, denn Sie sind durch denn Teilzeitjob schon Krankenversichert, Rentenvers. usw.wo der Arbeitgeber auch mitbezahlt.Für das Kleingewerbe müssten Sie nur noch eine geringe Steuer vorausbezahlen.
Wenn Sie den Teilzeitjob kündigen, müssen Sie sich selbst+Kinder versichern,das kommt mindestens auf 300.-€ Krankenvers. und Sie haben keine Renteneinzahlung mehr ausser man versichert sich wieder Privat.
Wenn Sie den Gewerbejob voll annehmen ist es kein Kleingewerbe mehr und Sie müssen es voll versteuern.
Beim Kleingewerbe können Sie Fahrtkosten ,Material, Neuanschaffungen(Computer)usw. und sogar 1 Zimmer ihrer Wohnung als Büro absetzen.
Bei der Krankenkasse würde ich mal anrufen und erkundigen.Ich denke das Sie mit dem Teilzeitjob nur einen geringen Betrag dazubezahlen müssten(auch den geringsten Verdienst angeben).
Bei der Steuer werden dann ihr Teilzeitjob +Kleingewerbe zusammengezählt- Ausgaben.
Den Minijob werden Sie nicht versteuern müssen.
Wenn es ihnen zuviel wird, dann lieber den Minijob weglassen.
Beim Finanzamt einfach einen Antrag für Kleingewerbe stellen.

Gruß
monika61

Hi,

zu a) (alle Jobs behalten + Kleingewerbe)

  1. zur Stadt gehen und Gewerbe anmelden.
  2. Alle Rechnungen aufbewahren und sammeln, die direkt mit dem Gewerbe zusammenhängen. z.B. Material, PKW, Telefon, Büroräume etc. Achtung: es darf sich hierbei nicht um eine sog. Scheinselbstständigkeit handeln d.h. es sollten mehrere Auftraggeber da sein.
    Krankenversichert immernoch über Hauptjob.

zu b)Umsatzsteuer ist erst ab 17.500 Umsatzerlös p.a. fällig.

Einkommensteuer erst ab 8.002 € zzgl. Sonderausgaben. Der MiniJob erhöht nicht das Einkommen. D.h. m.E müssten Sie rund 11.000 € p.a. Gewinn machen, damit Sie Eink.St. zahlen.

M.E. sollten Sie eine Frageliste erstellen und ein umfassendes Beratungsgespräch mit einem Steuerberater machen.

Sorry, da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Trotzdem danke

Herzlichen Dank und gut zu wissen weil ansonsten müsste ich noch nen Steuerberater haben :smile:

Herzlichen Dank…

hätte nicht gedacht das privat Versichern so teuer ist aber als langjähriger AN kennt man ja nur die andere Seite… Ich werd einfach mal bei der Krankenversicherung anrufen…

Dankeschön für die Infos

Vielen Dank…

ja ich glaube auch das das bei mir so komplex ist das ich wohl ohne Fachmann zuviel Gefahr laufe was falsch zu machen…
Aber nochmal vielen Dank

Sorry, kann dazu leider keine Antwort beitragen.
Viel Erfolg und Gruss

Hallo,

erst einmal zur Nachfrage:

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mama mit 2 Kindern Lohnsteuerklasse 1
bin im Hauptjob auf Teilzeit (615€ brutto / 515 Netto ) dazu
kommen 100 € aus Minijob ( angemeldet )nun hätte ich entweder
Möglichkeit

a ) zu dieser Konstellation monatlich über Gewerbeanmeldung
(evtl. Kleingwerbe ?? ) 600 Euro dazu zuverdienen oder

b ) Teilzeitjob zu kündigen, Minijob behalten und mit
Gewerbeanmeldung 1400 - 1600 € monatlich zuverdienen.

Wieso kannst du dich entscheiden, ob du 600 oder 1.400 bis 1.600 Euro verdienst? Auf den ersten Blick klingt das, als würde der Arbeitgeber, bei dem die Teilzeitstelle ist, dich künftig auf selbstständiger Basis beschäftigen wollen. Sollte das der Fall sein, musst du aufpassen, dass du nicht in die Scheinselbstständigkeit rutschst. Näheres dazu findest du unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-ist-ein-u… ich da was falsch verstanden habe, dann entschuldige bitte.

Meine Fragen zu a )

Was muß ich beachten ? Kommt Kleingewerbe infrage

Nun zu den eigentlichen Fragen: Bei den 600 Euro Verdienst, hier ist noch die Frage, ob das Umsatz oder Gewinn ist, kommt ein Kleingewerbe in Frage, wenn der Umsatz pro Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt. Stellen die 600 Euro den Umsatz dar, ist das Kleingewerbe also möglich. Sind sie Gewinn, müsste man wissen, wie hoch der Umsatz ist.

und was kannich absetzen als Ausgabe ? Fahrtkosten ? Materialkosten ?
Werbung ( Visitenkarten etc… )

Abziehbare Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Fährst du zu deinen Auftraggebern, kannst du die Fahrtkosten absetzen. Werden diese mit dem privaten PKW durchgeführt, sind 0,30 Euro pro Kilometer anrechenbar. Auch die Kosten für Material (Bürobedarf, Material zur Herstellung von Waren usw.) sind absetzbar. Werbung ist ebenfalls absetzbar, hinzu kommen Kosten für betriebliche Versicherungen, Telefon, sofern es betrieblich genutzt wird und Strom für den PC, mit dem die betrieblichen Aufgaben erledigt werden.

Muß ich mehr Krankenversicherung zahlen ?

Die Krankenversicherung spielt in dem Fall a) keine Rolle. Hier bist du ja bereits über den Teilzeitjob versichert, der Arbeitgeber führt die Krankenkassenbeiträge also ab. Im Zweifelsfall kannst du aber bei der Krankenversicherung nochmal nachfragen.

We läuft das mit dem Finanzamt ?

Beim Finanzamt gibst du einerseits deine normale Steuererklärung ab. In diese musst du aber auch die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit mit einfließen lassen. Dafür gibt es eine eigene Anlage. Ansonsten gibt es hier wenig zu beachten.

Meine Fragen zu b )

Kommt außer Einkommenssteuer und evtl. Umsatzsteuer noch was
dazu ?

Bei Frage b) kommt es natürlich auch darauf an, wie es mit dem Einkommen aussieht. Beispiel: Ein monatlicher Umsatz von 1.500 Euro ergibt einen Jahresumsatz von 18.000 Euro. Damit wäre ein Kleingewerbe nicht mehr möglich, du müsstest also Umsatzsteuer ausweisen. Solltest du da einmal mehr verdienen, kann außerdem Gewerbesteuer auf dich zukommen, sofern du nicht als Freiberufler agierst.

Wie ist es mit der Krankenversicherung welche Beitragssätze kämen in Frage ?

Bei der Krankenversicherung würde ich aufgrund der beiden Kinder zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung tendieren, da hier die Familienversicherung möglich ist. Die Beitragssätze kannst du direkt bei der Krankenkasse nachfragen, in der Regel sind aber die ermäßigten Beitragssätze relevant, da du als Selbstständige kein Krankengeld erhältst.

wurde schon beantwortet

Hallo,
bezüglich der Krankenversicherung bin ich leider überfragt.
Sämtliche Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 € an.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Da muss ich leider passen
Bin vor etl Jahren im selbstständigen Kleingewerbe gewesen und ich bin leider nichtmehr auf dem laufenden sorry.
Lg Mausi123

ich bin alleinerziehende Mama mit 2 Kindern Lohnsteuerklasse 1
bin im Hauptjob auf Teilzeit (615€ brutto / 515 Netto ) dazu
kommen 100 € aus Minijob ( angemeldet )nun hätte ich entweder
Möglichkeit

a ) zu dieser Konstellation monatlich über Gewerbeanmeldung
(evtl. Kleingwerbe ?? ) 600 Euro dazu zuverdienen oder

b ) Teilzeitjob zu kündigen, Minijob behalten und mit
Gewerbeanmeldung 1400 - 1600 € monatlich zuverdienen.

Meine Fragen zu a )

Was muß ich beachten ? Kommt Kleingewerbe infrage und was kann
ich absetzen als Ausgabe ? Fahrtkosten ? Materialkosten ?
Werbung ( Visitenkarten etc… )
Muß ich mehr Krankenversicherung zahlen ? We läuft das mit dem
Finanzamt ?

Meine Fragen zu b )

Kommt außer Einkommenssteuer und evtl. Umsatzsteuer noch was
dazu ? Wie ist es mit der Krankenversicherung welche
Beitragssätze kämen in Frage ?

Wäre um Hilfe dankbar…

Das neugierige Etwas

Hallo,

hier kenne ich mich leider nicht aus.

MfG

Stefan Seidel

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Hallo,

ich kann ihnen hier nicht weiterhelfen, hierzu benötigen sie dringend einen Steuerberater vor Ort.

Ihm können sie direkte Gegenfragen beantworten, sorry.

Mfg

Angela06

Guten Morgen

zu a) kleingewerbe kommt empfele ich immer ungern, da man vorallem im gründungsjahr viele ausgaben hat (laptop usw.) wo du die vorsteuer ziehen kannst. ich würde den teilzeitjob behalten… so meldest du das gewerbe auf nebenberuflichkeit an… (so fällt die private krankenversicherung weg…) als kosten kannst du alles ansetzen, was du für den job benötigst. (jenachdem was du machst.) visitenkarten… werbung im allg. geschäfsessen… einfach alles was für den betrieb notwendig ist… was ist denn was du aufmachen willst…

zu b)
Einkommensteuer müsstest du zahlen, sowie die umsatzsteuer (es si denn du hast ein kleingewerbe) und dann kommt da noch die gewerbesteuer dazu… die gewerbesteuer ist abhängig vom ort, wo du die tätigkeit ausübst und vom gewinn, du hast ein freibetrag von rund 25000 € erst darüber hinaus wird gewerbesteuer fällig.

hoffe dir geholfen zu haben…

ansonsten kann ich dir anbieten, dass ich dir da auch helfe… ich arbeite mit einen guten steuerberater zusammen und habe auch kontakte zu diversen versicheurngen.