ich erhalte Hartz IV und könnte evtl. einen Teilzeitjob bekommen. Verdienst 680 netto. Ich bin alleinlebend ohne Kind. Welcher Betrag würde mir an Hartz IV noch zusätzlich zustehen?
muss ich passen hängt ja auch vom bundesland und der gegend ab in wie weit kosten als angemessen betrachtet werden und anrechenbar sind insofern kann ich die frage nicht wirklich beantworten
sorry
Leistungen nach SGBII (Hartz4) gibt es auf Antrag für Bedürftige, die ihren Lebensunterhalt zzgl. der Kosten der Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln /Einkommen bestreiten kann. Die Leistung wird berechnet aus dem Regelsatz (382€ - volljährig, alleinstehend)und den Kosten der Unterkunft/Miete. Dabei müssen Wohnraum und Heizkosten angemessen sein. Die Richtlinien, was angemessen ist, sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und können meist online abgerufen werden. Sollte dein Einkommen darunter liegen, solltest du herausfinden, was für dich in Frage kommt, Wohnkostenzuschuss oder ergänzendes Hartz4.
Hallo,
vom Verdienst werden pauschal 20% nicht angerechnet. Bleiben 544 Euro. Vereinfacht gesagt: Regelsatz plus Miete minus 544 ist die zukünftige Auszahlung des Jobcenters.
Die Grundsicherung beträgt 392,00 plus deiner tatsächlichen Warmmiete.
Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 € anrechnungsfrei. Darüberhinaus wird das Einkommen zu 80 % verrechnet. Du hast also auf jeden Fall 216,00 € mehr in der Tasche und die Chance wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
schau mal hier rein. Da ist genau erläutert, wie sich der Anteil von deinem Lohn berechnet, der auf den ALG2-Bedarf angerechnet werden darf (dieser Anrechnungsbetrag ist auch abhängig von den persönlichen Absetzbeträgen, die du möglicherweise geltend machen kannst): http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Hallo, dir stehen 100 Euro plus 20 prozent als selbsbehalt zu , der rest wird auf Hartz IV angerechnet, falls du Unkosten hat kannst du die auch noch absetzen
@Silvia,
hallo, leider werden Fleißige manchmal auch bestraft.
Ist dein Hartz IV Satz höher inkl. Mieter, dann bleiben dir nur 160 € übrig. 160€ war auf jedenfal bis Ende 2012 üblich, was man dazu verdienen kann ohne Abzüge.
Vielleicht ist das aber auch ne Chance mal mehr zu bekommen.
kann ich so nicht sagen. (Doch - kann ich sagen: NICHTS - weil es ja eine Kann-Bestimmung ist und „zustehen“ heißt ja „gesetzlich geregelter Pflichtzuschuss“. Den gibt es aber leider nicht mehr.
Pauschal würde ich sagen: Wohngeld, ggf. Heizkostenzuschuss. Hängt aber von den Umständen ab.
Hallo,
seit Januar 2013 wurde der sogenannte Basis-Regelsatz auf 380,00€ erhöht. Davon gehen sämtlich Berechnungen aus.
auf dieser Seite finden Sie den Hartz IV Berechner 2013 geben sie dort alle Daten ein und Sie können ersehen wie hoch die Leistung nach dem SGB II sein müsste. http://www.hartz-iv.info/hartz-iv-rechner.html
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o. bezahlte Beraterin.Dies sind meine eigenen Erkenntnisse, Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.
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Bey medealuna
das ist ganz einfach, und zwar haste einen Freibetrag von 100 EUR. Alles, was darüber liegt, wird mit 80 (!!) Prozent besteuert. Unterm Strich würden dir also 216 Dinger bleiben.
Ganz ehrlich: Also mir wäre da meine Zeit für zu schade. Vielleicht denkste mal über ne Aufstockung nach. Kenne allerdings nur die Grenze für Steuerklasse I. Kannste dir aber ausrechnen. 7,43 EUR x 176 Std. Dann guckste unter deiner Steuerklasse nach und siehst die Differenz zu deinem Hartz IV Satz.
Wenn das auch nur ein paar Euronen sind, dann würde ich mir lieber eine Tätigkeit beim Bundesfreiwilligendienst suchen. Da bleibst du von lästigen Abgaben wie der GEZ befreit, kannst das Sozialticket weiter nutzen und kannst auch bei 20° minus deine Wohnung schön heizen, denn du bekommst die Betriebskostennachzahlung bezahlt. Und was sehr wesentlich ist: Du machst dich nicht tot!
Ich weiß, wenn jeder so denken würde, dann wäre es um unser Gemeinwesen schlecht bestellt. Aber mittlerweile ist es für die Rente doch egal, ob man sein ganzes Leben arbeiten gegangen ist oder eben nicht. Es sei denn, du hast mehr als 2.500 Dinger monatl. verdient.
eine Endberechnung kann ich leider nicht vornehmen, da ich nicht weiß, wie alt dein Kind ist und wieviel Miete ihr bezahlen müsst. Auch kann ich keine Berechnung der Freibeträge vornehmen, da sich diese anhand des Bruttoeinkommens errechnen. Du müsstest mir also ggfl noch das Brutto mitteilen, dann kann ich dir zumindest sagen, welche Beträge (neben dem Grundfreibetrag von 100,-€) nicht auf Hartz IV angerechnet werden.
Von 680 hast du 100 Grundfreibetrag
Von dem verbleibenden 580 noch einmal 20% als Freibetrag. Der Rest wird angerechnet. Es gibt aber noch mehr Freibeträge.
MfG
ich erhalte Hartz IV und könnte evtl. einen Teilzeitjob
bekommen. Verdienst 680 netto. Ich bin alleinlebend ohne Kind.
Hallo, Sylvia!
Hab das Problem grad hinter mir. Das JC stockt Dein Gehalt nur bis zur Höhe Deines bisherigen Hartz IV Satzes auf plus 20% von Deinem Einkommen. Wenn Du für die Arbeit Fahrkosten hast, mußt Du das VORHER beantragen!!! Ich glaube, Du hast, wennn es gut geht, etwa 150,00€ mehr als jetzt. Also, rechne nach und entscheide dann. Viel Glück, Wed
Erstmal entschuldigung für die späte Antwort durch Krankenhaus etc war es mir nicht eher möglich! Das mit dem was steht mir dann noch zu" kann man nicht beantworten, da nicht bekannt ist wie hoch deine Miete ist deine Beschäftigungsbedingten Aufwendungen dein Brutto etc. Grundsätzlich würde ich sagen, bei 680 Euro netto, wird dein Anspruch so gering sein, dass du evtl. mit Wohngeld besser kommst! Die Arge rechnet das aus und wenn nötig fordert sie dicht zur Antragstellung auf!