Teilzeitjob und Minijob hintereinander gekündigt

worden… Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für den Minijob…???

Wer kann mir dazu eine fundierte Auskunft geben?

Ich arbeite zur Zeit bei einem Konzern in Teilzeit und in einer Konzerntochter noch nebenbei auf 400 EUR Basis. Sollten wir gekündigt werden, dann mit Sicherheit beide Jobs

Vielen Dank im voraus!!

Hallo,

der Minijob wird nicht angerechnet, da er beitragsfrei ist. Falls der Teilzeit-Job aber beitragspflichtig ist und in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr Beiträge abgeführt wurden besteht ein Anspruch auf Alg I. Ansonsten müsste man Alg II beantragen.

Marion

Danke Marion!

Ich arbeite seit 18 Jahren sozialversicherungspflichtig, der Minijob kam nun dazu.
Irgendwoher habe ich die Info, dass der Minijob, im Falle dass wir wirklich gekündigt werden, dazugerechnet werden kann.

Schade, dass das eine falsche Info war :frowning:

Gruss,
Marion

Guten Tag.
Für den Minijob besteht kein Anspruch, da für diesen keine Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde.

Hallo,
lt. meines Wissens erhält man nur Arbeitslosengeld für Tätigkeiten, bei denen auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Und bei einem 400Euro Job ist dies nicht der Fall.
Viele Grüße pigion

Hallo Marion2,

das sieht schlecht aus für die Berechnung des Alg. Wenn der 400,-- Euro Job als Nebenverdienst mit unter 15 Stunden in der Woche ausgeübt wurde, war er nicht versicherungspflichtig und wird deswegen bei der Berechnung des Alg nicht berücksichtigt.

Viel Glück

Hallo Marion 2

ALG I wird nur für ein Versicherungspflichtiges Einkommen gezahlt, also auf den Teilzeitjob.
Da ein Teilzeitjob auch nicht so viel an Einkommen bringt, besteht die Möglichkeit der Aufstockung durch ALG II ( Harz IV ). Im allgemeinen weisen die Mitarbeiter des Arbeitsamtes darauf hin.

Hallo,

mit einem Minijob wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, da hierbei auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.

Nur mit dem Teilzeitjob kann unter Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden.

Gruß