Teilzeitjob während Elternzeit + Selbständigkeit?

Ausgangssituation:
Eine verheiratete Frau befindet sich in Elternzeit. Sie erhält keine Elterngeld mehr. Sie arbeitet Teilzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber als Erzieherin (13,5 Std./Woche; 800 € brutto/Monat). In einer der nächsten Monate möchte die Frau einen zusätzlichen Erzieher-Job als freiberufliche Honorarkraft annehmen (8 Std./Woche; ca. 480 € brutto/Monat).

Fragen zur Situation:

  1. Muss die Frau diese Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden oder reicht die Erwähnung erst in der Steuererklärung aus? Wenn ja, was muss sie beim FA genau anmelden?

  2. Wie sieht es mit Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen aus? Reichen die Abgaben der Teilzeitbeschäftigung schon aus, oder muss sie für den freiberuflichen Job auch noch Abgaben zahlen?

  3. Gibt es auch steuerfreie Einnahmen bis zu einem bestimmten jährlichen Einkommen?

  4. Wie sieht das ganze aus, wenn die Elternzeit der Frau ausläuft?

DIMLVR

Hallo,
ich bin als Tagesmutter tätig und da gelten wohl zumindest ähnliche Vorgaben. Also als erstes ist es egal, ob sie in Elternzeit ist, wenn sie kein Elterngeld mehr bezieht. Die genaue Regelung kann beim zuständigen Jugendamt erfragt werden.
Die Nebentätigkeit übersteigt die 400,- Grenze und ist daher steuerpflichtig, bei der Krankenversicherung gilt schon eine 320,- bis 350,- Grenze. Also am besten direkt bei der Krankenkasse informieren, welche Grenze hier gilt und was der geringfügigste Beitrag kostet. Auch beim Finanzamt kann man einfach mal anrufen, die sind sehr nett!
Alles in allem ist dies eine private Antwort und besten Wissens gegeben. Also keine Gewähr :wink: (aber ziemlich überzeugt :wink:)