Ausgangssituation:
Eine verheiratete Frau befindet sich in Elternzeit. Sie erhält keine Elterngeld mehr. Sie arbeitet Teilzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber als Erzieherin (13,5 Std./Woche; 800 € brutto/Monat). In einer der nächsten Monate möchte die Frau einen zusätzlichen Erzieher-Job als freiberufliche Honorarkraft annehmen (8 Std./Woche; ca. 480 € brutto/Monat).
Fragen zur Situation:
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Muss die Frau diese Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden oder reicht die Erwähnung erst in der Steuererklärung aus? Wenn ja, was muss sie beim FA genau anmelden?
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Wie sieht es mit Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen aus? Reichen die Abgaben der Teilzeitbeschäftigung schon aus, oder muss sie für den freiberuflichen Job auch noch Abgaben zahlen?
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Gibt es auch steuerfreie Einnahmen bis zu einem bestimmten jährlichen Einkommen?
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Wie sieht das ganze aus, wenn die Elternzeit der Frau ausläuft?
DIMLVR
(aber ziemlich überzeugt