Hallo,
wer kann mir Auskunft geben?
eine Festanstellung als Teilzeitkraft, in dem wird ca. 700€ verdient und ein Mini Job, in dem auf 400 € Basis gearbeitet wird. Nun kann in dem Minijob 150€ dazu verdient werden.
Wie wird dann der Minijob behandelt? Funktioniert hier die Gleitzone? Oder muß über die Steuerkarte mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?
Herzlichen Dank für eine kurze und schnelle Antwort.
Moin,
Wie wird dann der Minijob behandelt?
=> er ist kein Minijob mehr. Somit auch 550,00-Euro-Job steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Funktioniert hier die Gleitzone?
=> Ja, bei Hauptjob und dem 550,00 Euro Job
Oder muß über die Steuerkarte mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?
=> Ja, der 550,00-Job, aber nicht oder…
Kurz und schnell
e
>Herzlichen Dank
>also kann der 2. Job über 550 € in der Gleitzone abgerechnet werden?
>obwohl in dem 1. Teilzeit Job schon ca. 700 € verdient werden?
Gruß
gutelaune
Hallo,
zunächst einmal hat „Gleitzone“ nichts mit der Steuerklasse 6 zu tun. Für die zweite Beschäftigung ist eine weitere Steuerkarte notwendig.
Da beide Beschäftigungsverhältnisse dann über 400 Euro liegen erfolgt eine Zusammenrechnung.
Für beide Beschäftigungsverhältnisse kommt die „Gleitzonenregelung“ dann nicht mehr in Betracht.
Gruß von TrixiMaus
Moin,
Stimmt, ich vergaß, dass beide Job trotzdem zusammengerechnet werden bezüglich der Gleitzone!
Schöne Grüße
e
Nein, siehe Antwort von Trixiemaus!