Teilzeitreglung im öffentlichen Dienst

Guten Tag,

es geht um folgenden Fall: eine Anstellung im öffentlichen Dienst in Teilzeit (19,3 h/Woche). Nach mündlicher Absprache werden die Stunden auf drei Tage verteilt. Ist es gängig, dass die Tage genau im Arbeitsvertrag fixiert werden? Müsste man doch eigentlich, sonst gäbe es bei Feirertagen doch ein Problem, oder?
Vielleicht hat jemand einen Tip.

Hi,

wenn die drei Wochentage nicht im Arbeitsvertrag stehen, kann man auch als Angestellter flexibel sein und diese nach Bedarf mal kurzfristig umschmeissen o. ä.
Ein Arbeitgeber im ÖD wird kaum -wie vielleicht ein kleiner Betrieb- auf die Idee kommen, Feiertage nacharbeiten zu lassen.
Es ist der ÖD!

grüße
miamei