ich habe ein paar Fragen und hoffe, daß mir hier jemand
antworten kann.
Ich möchte ab Januar eine Halbtagsstelle mit 50 Stunden
Freiberuflichkeit pro Monat kombinieren. Werden die Einnahmen
steuerlich zusammengelegt?
Die beiden Einkommen werden steuer- und sozialrechtlich zusammen gelegt.
Wenn die 50%-Stelle ca. DM 2.500 brutto bringt und die
Freiberuflichkeit ca. DM 2.000, wieviel wird mir übrigbleiben?
Lohnt sich das überhaupt?
Das hängt von Deiner Lohnsteuerkarte ab. Welche Vergünstigungen dort eingetragen sind, Deine Steuerklasse, Kinderfreibeträge ???
Zum anderen: Bin ich als Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig?
Gelten da dieselben Regeln wie fürs Gewerbe?
Für Freiberufler und Gewerbetreibende gelten gundsätzlich die gleichen Regeln. Ob Deine Umsätze Umsatzsteuerpflichtig sind kann von hieraus nicht bewertet werden. Siehe dazu einmal den § 4 UStG an. Dort sind alle steuerfreien Umsätze aufgelistet. Eine Erweiterung ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Kleinunternehmer zu Umsatzsteuerbefreiung optionieren. Das würde ich aber nicht empfehlen, da dann auch die Vorsteuerbeträge nicht geltend gemacht werden können. Gerade in der Anfangsphase sind die Vorsteuerbeträge meistens grösser. So dass eine Erstattung vom Finanzamt kommt und die Liquidität erhöht wird.