Teilzeitstudium über Fernuni und Hartz IV

Hallo zusammen. Ich studiere in Teilzeit über Fernstudium
Muss ich das dem Job-Center mitteilen? Ich beziehe Hartz IV.

Vielen Dank
Silvia

Wenn dein Teilzeitstudium die Vermittlung in Arbeit einschränkt, bist du zur Mitteilung verpflichtet.

Hallo, ja auf alle Fälle, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung

Hallo,
tut mir leid. Die Hilfegewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.

mfg

Hallo Silvia,
Du musst und solltest das der Arge melden.
Dazu bist Du auch verpflichtet.
Lies mal bei meinem Link nach auf Seite drei und vier.
http://www.studentenwerke.de/pdf/Hartz_IV_und_Studie…

Das dürfte auch zur Info dienen.
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,…

http://studienservice.de/thema/50037/

Mehr kann ich dir nicht sagen. Vielleicht kennen sich da ein paar ander User besser aus.

mfg falkoo

Hallo,
warum dies der ARGE nicht mitteilen? Vielleicht gibts ein paar Euro Zuschuss?
Man muss es aber leider immer VORHER anmelden, bevor man loslegt. Good luck

Hallo Silvia,

durch das Studium an der Fernuni stehst Du dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. Dies musst Du auch immer deutlich hervorheben, wenn Du es dem Vermittler sagst (ich würde es tun). Ein Problem könnte es nur geben bei der Frage, wie Du die Materialien etc. finanzierst. Kriegst Du noch von irgendwoher Unterstützung? In dem Fall wäre es wichtig die Zuwendungen als zweckgebunden nachzuweisen (z.B. bei Überweisungen der Eltern an Dich sollten sie im Verwendungszweck „für Dein Studium“ eintragen).
Fazit:
Das Studium ist Grundlage für eine bessere Vermittelbarkeit.
Durch Fernstudium (als Teilzeit) steht einer Arbeitsaufnahme in Vollzeit nichts im Wege (voll vermittelbar)
Kosten werden nicht von Hartz IV getragen.

Ich hoffe dass der Vermittler diese Argumente genauso sieht und nicht mit unnötigen 1-€-Jobs Deine Bemühungen aus der Arbeitslosigkeit zu kommen torpediert. (Übrigens, ein gutes Argument gegen diese Jobs, da Du ja nicht faul zu Hause sitzt.)
Sollten weiter Probleme bestehen schreib nochmal.
Leider darf ich in diesem Zusammenhang keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Wenn Du diese benötigst: SKM, Arbeitslosenzentrum etc. haben die Möglichkeit.

LG
Franz57

Hallo Silvia,

Deine Frage ist nicht einfach.
Wenn der Studiengang Bafög-berechtigt ist, dann würde dein Hartz IV-Anspruch wegfallen. Unabhängig davon, ob Du tatsächlich Bafög bekommst oder nicht. Es geht nur um die Berechtigung. In dem Fall ist das Nicht-Mitteilen Betrug.
Wenn der Studiengang nicht Bafög-berechtigt ist, ist es eine Interpretationssache mit dem Arbeitsvermittler. Wenn er das als den Weg für dich sieht, aus der Hilfebedürftigkeit zu kommen, dann kann das prima funktionieren - bis der Arbeitsvermittler wieder wechselt. Hier ist es hilfreich, wenn der Zielberuf über gute Arbeitsmarktstatistiken verfügt.

Wenn der Arbeitsvermittler das Studium als Quatsch interpretiert kann es sein, dass er dich in sämtliche Maßnahmen schickt. Verbieten kann er das Studium nicht. Leistungen kürzen auch nicht - nur wenn eben eine Maßnahme oder eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wurde.

Aber es dem Jobcenter mitteilen musst Du. Es bindet ja die Hälfte Deiner Zeit.

Gruß
R.

Ich denke ja.

Hallo Silvia,

ich wüßte nicht, was dir für Nachteile entstehen sollten, wenn du deinem Berater erzählst, daß du ein Fernstudium machst.

Andererseits wüßte ich ebenfalls nicht, warum du das deinem ‚Arbeitsberater‘ mitteilen solltest. Schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.

Könnte sein, daß dein ‚Arbeitsberater‘ der Meinung ist, das Studium würde nicht zu dir ‚passen‘. Der Idiot, der mich betreut, ist nämlich nicht so begeistert, daß ich ein Buch schreibe, das das HiobCenter finanziert, wie er behauptet. Aber der tut auch so, als ob er meine Stempelgroschen aus seiner eigenen Tasche bezahlen würde. Machen kann er aber auch nix dagegen, denn ich komme ja meinen Pflichten nach.

LG

Martin

Hallo Silvia,
da kann ich dir leider nicht helfen - wenn du das Studium über HartzIV selbst finanzierst ist es meiner Ansicht nach kein Problem das offenzulegen. Wenn Du aber von wo anders Unterstützung für die Kosten bekommst, solltest du dir das überlegen offenzulegen.
Aber das ist eine Antwort aus dem Bauch - ohne Rechtsgrundlagen!
Gruß

Hallo, solltest du schon. Evtl. übernehmen Sie die Kosten

würde ich auf alle fälle machen, weil die wissen wollen, ob und wie das die evtl. mögliche arbeitsaufnahme beeinträchtigen würde. verhindern werden die das nicht, was der bildung dient - aber wissen wollen die das auf jeden fall.

mfg, hansemann

Grüß dich,

da bin ich leider überfragt, sorry.

Andreas

Leider kann ich nicht helfen, Wed

Hallo,

ja, dass musst du mitteilen, damit das Jobcenter weiß, in wie weit du zeitlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Viele Grüße
flottebiene