Hallo!
Wenn ein AN einen Teilzeit Arbeitsvertag in einem Umfang von 83% hat, darf der AN mit Einverständnis des TZ-AG einen weiteren TZ-Arbeitsvertag unterschreiben? Wie hoch darf der Arbeitsumfang höchstens sein für den Zweitvertrag?
Dürfte der AN darüber hinaus, also ggf. mit bereits zwei bestehenden Arbeitsverträgen, zusätzlich noch einen Minijob auf 450,- Basis ausführen?
Wie ist das Arbeitsrechtlich?