Teilzeitvertragsklauseln

Ein Arbeitnehmer reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 35 Stunden. Er wird von Mo bis Do arbeiten. Der Vertrag enthält die Klausel " Sollte die Verteilung aus betrieblichen Gründen notwendig sein, wird eine Absprache mit dem Chef erfolgen".
Was passiert wenn der Arbeitnehmer nich einverstanden ist z. B. am Freitag zu arbeiten?
Muss der Arbeitnehmer sich für den Freitag z. B. auch krank melden, oder reicht es wenn der Arbeitnehmer zu Hause bleibt ohne Krankmeldung?
Ansprache bedeutet doch beide sind sich einig wenn es um die Verschiebung der Arbeitszeit geht, d. h. dann ist man sich einig das am Freitag gearbeitet wird müsste der Arbeitnehmer eine Krankmeldung bringen, und die Zeit müsste korrekterweise angerechent werden?
(Das hätte Überstunden zur Folge)

Hallo

Man müsste schon alle relevanten Passagen im konkreten Wortlaut kennen. Schreib mal die fiktiven Paragraphen hier vollständig rein.

Du darfst dabei auch gerne wieder auf antiquierte Floskeln der Begrüßung, Verabschiedung oder des Dankes verzichten. So langsam gewöhne ich mich dran.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Du hast Recht, ist ziemlich blöde von mir auf diese Floskeln zu verzichten. Tut mir sehr Leid, dass es Dich kränkt.
Vielen herzlichen Dank, für die Antwort.

Alles andere später!

Gruß

harwin