Teilzeitvorgaben vom AG

Hi @ all,

man hört immer wieder das Mütter nach den drei Jahren Mutterschutz in Teilzeit arbeiten wollen. Die meisten natürlich gerne Vormittag, in der Zeit in der die Kinder durch einen Kindergarten betreut werden, bzw. auch entsprechend den anderen Verpflichtungen etc. vielleicht nur 3 oder 4 halbe Tage die Woche.

Ich habe mal gehört das ein Teilzeitangebot seitens des Arbeitgebers ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl zwingend ermöglicht werden muss aber kann der Arbeitgeber durch bestimmte Zeitfenster der Mutter eine Angebotsannahme unmöglich machen und somit zur Kündigung zwingen?

Mal ein Beispiel, was ist wenn die Mutter wie oben beschreiben Vormittag arbeiten möchten und der AG nur nachmittags anbieten?

Vielen Dank und viele Grüsse
MeToo

Hi,

Ich habe mal gehört das ein Teilzeitangebot seitens des
Arbeitgebers ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl zwingend
ermöglicht werden muss aber kann der Arbeitgeber durch
bestimmte Zeitfenster der Mutter eine Angebotsannahme
unmöglich machen und somit zur Kündigung zwingen?

Nicht als Grund die Kündigung zu erzwingen, aber natürlich kann auch nicht vom AG eine vollkommene Umstellung der Organisation (o.ä. nicht Machbares) verlangt werden. http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html

Mal ein Beispiel, was ist wenn die Mutter wie oben beschreiben
Vormittag arbeiten möchten und der AG nur nachmittags
anbieten?

Was [da fehlt ein Wort hinter „anbieten“]? „kann“? „will“?

MfG

Hallo

was ist wenn die Mutter wie oben beschreiben
Vormittag arbeiten möchten und der AG nur nachmittags
anbieten?

Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1,6 und 7 des http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html vorliegen und alle Formalien (Absätze 2-5 des gleichen §) vorher korrekt eingehalten wurden, trifft man sich vor Gericht und dort wird entschieden, ob es für den AG zumutbar ist, die Teilzeitstelle in der vom AN gewünschten Form anzubieten.

Gruß,
LeoLo