Teilzeschäftigung in der Gleitzone kündigungsfrist

Ich bin in einem Restaurant angestellt und habe einen Vertrag für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdiene ich meistens unter 400 € im Monat. ich bin dort seit 5 Monaten angestellt.

Nun meine Fragen:

  • Ich möchte dort Kündigen, weil ich mit den Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden bin (zu wenig Geld). Wie lange sind die Fristen? Also wie schnell komme ich da raus?
  • Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten Gleitzone liegt?
  • Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf (mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur Arbeit erscheinen soll?

Hallo und guten Tag

Zu diesem Themencomplex kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Die gestellte Frage bezieht sich nicht auf mein Fachgebiet(Arbeitsrecht). Ich rate Ihnen, eine Fachanwalt für Arbeitsrecht-falls Rechtsschutzversicherung besteht- oder beim zuständigen Arbeitsgericht Informationen einzuholen. Oft bekommt man bei diesen Gerichten auch schon die benötigten Informationen.

mit freundlichen Grüßen

Hallo seatm,
ich fang mal von hinten an: Ja es stimmt, laut §12(2)Teilzeit- und Befristungsgesetz, sind 4 Tage korrekt.
Verdienst muss dem eines Angestellten in Vollzeit gleich sein. §4(2)
Ich denke es gilt die normale gesetzl. Kündigungsfrist( 2 Wo.), bin mir aber nicht ganz sicher. Mit dem Begriff Gleitzone weiß ich allerdings nicht wirklich etwas anzufangen.
LG AP-BR

Hallo seatm,
vorweg: ich bin nicht der Experte für Arbeitsverträge in der Gastronomie und kann deshalb mit einigen Begriffen, wie „Gleitzone“ oder „Arbeit auf Abruf“ etc., nichts anfangen. Da muss Dir jemand anderes helfen.
Grundsätzlich: Wenn im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsregel nach § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Grundkündigungsfrist).
Wenn es sich um eine „Probezeit“ handelt, ist die Kündigungsfrist sogar auf nur 2 Wochen beschrängt.

Ich bin in einem Restaurant angestellt und habe einen Vertrag
für eine Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone.
Allerdings verdiene ich meistens unter 400 € im Monat. ich bin
dort seit 5 Monaten angestellt.

Nun meine Fragen:

  • Ich möchte dort Kündigen, weil ich mit den
    Arbeitsbedingungen nicht mehr einverstanden bin (zu wenig
    Geld). Wie lange sind die Fristen?

Die normale Kündigungszeit ist 4 Wochen zum Monatsende. Was ich nicht weiss ist: hast Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Wenn nicht, kannst Du einfach wenn Du eingeteilt wirst (wie Du schreibst erfährst Du 4 Tage vor zu arbeiten sollst, wann es ist) nicht können. damit ist das Arbeitsverhältnis beendet, da bin ich sicher!

Also wie schnell komme ich

da raus?

  • Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung einen solchen Vertrag
    aufzusetzen, wenn der monatliche Lohn nicht in der besagten
    Gleitzone liegt?

Ich meine, es würde Dir ein Einkommen in der Gleitzone zustehen, wenn Du es einklagst. Denn auch der arbeitgeber hat eine Pflicht Dir die Arbeit bereitzustellen.

  • Stimmt es, dass bei einer Tätigkeit, die auf Abruf
    (mündlich) vereinbart ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
    grundsätzlich 4 Tage vorher informieren muss bevor dieser zur
    Arbeit erscheinen soll?

Diese Regel kenne ich nicht, finde es aber fast ein Sklavenarbeitsverhältnis, wenn so etwas verlangt wird.

Ich bin der Meinung, Du solltest das Kündigungsschreiben aufsetzen Termin per sofort, Grund soll sein, da Du nicht mit ausreichend Stunden im Einsatz bist um die 400-800 zu verdienen. Es sollte kein Problem sein.

Viel Erfolg!

Das ist ne super Idee! So werd ichs machen.
Danke für den Rat!

Hallo und guten Tag,
erst einmal Sorry für die Wartezeit aber ich bin heute erst zurück gekommen.
Hier kann aus rechtlichen Gründen keine verbindliche Rechtsauskunft gegeben werden.
In Ihrem Fall muß alles im Arbeitsvertrag geregelt sein, z.B. die Benachrichtigungszeit zum Arbeitsbegin (4 Tage sind etwas Lang, üblich sind hier 1-2 Tage).
Sofern keine Kündigungszeit vereinbart ist gilt die Gesetzliche…14 Tage zum nächsten 1.

Beste Grüße