Teitzeit(750 Euro)+Aushilfe(500-800 Euro)?

Hallo Zusammen, ich arbeite seit Januar 2014 als Teilzeitkraft in einem Drogerie markt in Deutschland. Der Gehalt beträgt (890 Euro mtl.) Brutto. Steuerklasse 1. Drogerie Markt zahlt meine Sozial Versicherung,Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, und Kein STEUER! Zweite ist als Aushilfe in einem Hotel (Nachtschicht Samstag und Sonntag Abend von 22.00 bis 6 Uhr morgen) Der Gehalt beträgt (600-800 Euro mtl.) Brutto. Da habe ich Steuerklasse 6. In diesem Hotel habe ich Sozialversicherung.(Rentenversicherung) DA ZAHLE ICH STEUER! Ich hatte keine Ahnung von Steuerklassen, deswegen wusste ich bis jetzt in welchem Geschäft welche Steuerklasse habe. Außerdem bin ich AB OKTOBER EIN STUDENT, deswegen zahle ich den Krankenkassenbeitrag selbe.bis Oktober hat Drogerie Markt bezahlt.Deswegen wollte ich gern wissen,1) Wie überhaupt Funktioniert Teilzeit arbeit mit Aushilfe (über 500 Euro)!? 2)Wie wird versteuert? 3)Der Arbeitgeber(Drogerie markt) weiß nicht, dass ich noch als Aushilfe arbeite. deswegen, wie wird meine Jahreseinkommen nachweis versteuert? 4.Was soll ich tun? 5. Zahle ich Steuer als Aushilfe für meine Nacht arbeit überhaupt? Gesetzlich? 6. Ist es jetzt möglich die Steuerklasse zu wechseln, damit am Ende dieses Jahres keine Probleme mit Finanzamt habe? 7. Bekomme ich Strafe wegen dieser Probleme?
Meine Frage Ich habe in einem Jahr über 16 000 Brutto Euro verdient. Aber ich habe nur mit Steuerklasse 6 Steuer bezahlt. Mit Steuerklasse 1 nicht. Bekomme ich am Ende dieses Jahres Strafe oder wie? Normalweise sollte ich schon für beide Steuer zahlen.

Mit herzlichen Dank, Johny B

Hallo Johnny,

die Lohnsteuer, die nach Steuerklasse I und VI abgezogen wird, ist bloß eine Vorauszahlung. 2015 musst Du dann eine Einkommensteuererklärung für 2013 (tax return) abgeben, bei der Veranlagung (tax assessment) wird dann alles zusammengerechnet und die Einkommensteuer (income tax) festgesetzt. Die einbehaltene Lohnsteuer wird als withholding tax mit der Einkommensteuer verrechnet, und bei den angegebenen Werten bekommst Du ein bisschen was zurück.

Mit den Steuerklassen musst Du selber überhaupt nichts machen: Die Arbeitgeber rufen jeden Monat online bei der Finanzverwaltung ab, nach welcher Klasse sie die Lohnsteuer einbehalten müssen. Wenn Du bei einem Arbeitgeber aufhörst, der Lohnsteuer nach Klasse I einbehalten hat, bekommt der, der bisher nach Klasse VI abgerechnet hat, die Klasse I eingespielt.

Vorsicht mit der studentischen Krankenversicherung: Wenn Du außerhalb der vorlesungsfreien Zeit „Semesterferien“ mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, bist Du aus der studentischen Krankenversicherung draußen und zahlst den regulären Tarif für Arbeitnehmer; den rechnet der Arbeitgeber ab, und Du selber zahlst dann nichts mehr.

Schöne Grüße

MM

Erratum
2013 2014

Hallo MM,
Danke sch;n f[r deine Antwort.
Das heißt ich zahle keine Strafe, obwohl ich in einem Jahr mit Steuerklasse 1 bis 12 000 Euro und mit Steuerkalsse 6 auch 11200 Euro. Aber bis jetzt habe ich mir Steuerklasse 6 viel Steuer bezahlt. Ist es reich oder muss ich auch vom Steuerklasse 1 auch steuer bezahlen.
Weißt du wie überhaupt laüft?
Also noch eine Frage, Meine Drogerie Arbeitgeber will für mich Jahreseinkommen nachweis elektronisch stellen. Aber da kam ein Fehler, dass ich noch 2 Job habe, der mit Steuerklasse 6 ist.
Leider musste ich nicht, dass ich zum Drogerie Arbeitgeber über 2 Nebenjob mit Steuerkalsse 6 sagen soll, Muss ich jetzt zum Finanzamt?

Leider WUSSTE ich nicht, dass ich zum Drogerie Arbeitgeber über 2 Nebenjob mit Steuerkalsse 6 sagen soll, Muss ich jetzt zum Finanzamt?

1 Like

Servus,

Weißt du wie überhaupt laüft?

die Vorauszahlungen (Lohnsteuer) werden vereinfacht und pauschal so berechnet, dass sie der Einkommensteuer, die im folgenden Jahr für alles zusammen bezahlt werden muss, möglichst genau entsprechen. Die Einkommensteuer zahlst Du nicht für den einen oder den anderen Job, sondern für das gesamte Einkommen. Von der Zahllast wird alles abgezogen, was an Lohnsteuer einbehalten worden ist, egal für welchen Job und nach welcher Steuerklasse.

Die Lohnsteuerklasse VI ist so berechnet, dass damit alles, was Du an Einkommensteuer schuldest, abgedeckt sein sollte - auch für den ersten Job, bei dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde, weil der Lohn noch im Bereich des Grundfreibetrages lag.

Also noch eine Frage, Meine Drogerie Arbeitgeber will für mich Jahreseinkommen nachweis elektronisch stellen.

Ja, das ist normal. Die Werte zum Einkommen und zur einbehaltenen Lohnsteuer müssen elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Aber da kam ein Fehler, dass ich noch 2 Job habe, der mit Steuerklasse 6 ist.

Das braucht Dich nicht zu kümmern - wenn der Lohnbuchhalter das richtig macht, gibt das keinen Fehler.

Leider musste ich nicht, dass ich zum Drogerie Arbeitgeber über 2 Nebenjob mit Steuerklasse 6 sagen soll, Muss ich jetzt zum Finanzamt?

Wegen der Steuer musst Du das dem Arbeitgeber auch nicht sagen, und dem Finanzamt auch nicht extra - dafür ist die Lohnsteuerklasse VI berechnet, das geht alles automatisch.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Wie gesagt - Du selber musst da jetzt überhaupt nichts machen. Achte nur darauf, dass Du von beiden Arbeitgebern die Lohnsteuerbescheinigungen hast und mache 2015 eine Einkommensteuererklärung.

Schöne Grüße

MM

1 Like