Person A arbeitet 12 Tage im Monat.Person A wird krank.Person A hat 3 Arbeitstage am Anfang des Monats und den Rest nach einer Woche ohne ohne Arbeit (lt.Monatsplan).Nun wird Person A für diese 3 Tage krankgeschrieben und weiß nicht das er länger krank sein wird.Muß Person A auch für die Woche (wo Person A sowieso nicht arbeiten brauchte) auch eine Krankmeldung weil doch länger krank.
Hallo doris,
Muß Person A auch für die Woche (wo Person A
sowieso nicht arbeiten brauchte) auch eine Krankmeldung weil
doch länger krank.
Das dürfte davon abhängen, was zur Arbeitszeit und Arbeitseinsatz vertraglich vereinbart ist.
MfG
laut Vertrag ist eine feste Stundenzahl im Monat vereinbart,wobei diese bis jetzt in 12 Tagen im Monat erbracht wurden.Die tage werden immer einen Monat im voraus festgelegt.
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laut Vertrag ist eine feste Stundenzahl im Monat
vereinbart,wobei diese bis jetzt in 12 Tagen im Monat erbracht
wurden.Die tage werden immer einen Monat im voraus festgelegt.
Der genaue Vertragstext wäre aufschlussreicher. [Vermutungsmodus an]Es könnte sein, dass sich im Vertrag eine Klausel findet, die auch Dienstplanänderungen (vielleicht sogar kurzfristiger Art) zulässt und dann wäre es halt so, dass man nicht mehr krankgeschrieben ist und zur Arbeit antreten müsste, wenn man sich nur für die Tage krankschreiben lässt, wo man ursprünglich Dienst hätte (lt. Plan)[Vermutungsmodus aus]
Arbeitsvertrag : §1 Die Arbeitszeit beträgt22,25 Stunden wöchentlich.Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit bei Vorliegen eines betrieblichen Bedürfnisses auch andere Tätigkeiten auszuüben,soweit dieses seinen Vorkenntnissen und Qualifkationen in etwa entsprechen und zumutbar sind.Die Zuweisung einer anderen T. kann auch mit einem Arbeitsplatzwechsel verbunden sein.
Auf diesen Arbeitsvertrag findet kein tarifvertrag Anwendung.Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der innerbetrieblichen Vergütungsrichtlinien. Im Fall betrieblicher Notwendigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet,auf Anordnung des Arbeitg. Überstunden zu leisten.
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Hallo,
abgesehen von allem Anderen ist es schon aufgrund der Passage mit den Überstunden angebracht, sich die AU-Dauer auch für Tage bescheinigen zu lassen und dies dem AG mitzuteilen, an denen der AN dienstplanmäßig
frei hat.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Muß Person A auch für die Woche (wo Person A
sowieso nicht arbeiten brauchte) auch eine Krankmeldung weil
doch länger krank.
Kurz und knapp: ja.
§ 5
Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.(…)
Gruß,
LeoLo