Tektur/nachträglicher Anbau

Hallo ExpertInnen,

wir haben eben unsere Doppelhaushälfte von Gemeinde und Landratsamt genehmigt bekommen, da wird plötzlich das gesamte Heizungskonzept (eine zenrale Pelletheizung für 4 Doppelhaushälften) ernsthaft aus Kostengründen in Frage gestellt.
Da wir uns aber einen Keller nur leisten können, wenn ein Teil (der für Brenner und Pelletlager) von der Gemeinschaft mitgetragen wird, überlegen wir, ob wir einen Anbau ans Haus als Kellerersatz bauen sollen.
Wer hat Rat? Wie sollen wir vorgehen? Sollen wir uns direkt ans Landratsamt wenden? Ist das „nur“ eine Tektur und kann evtl. mit dem Werkplan des Hauses eingereicht werden oder müssen wir hier in ein gésondertes Genehmigungsverfahren?
Soweit uns bekannt ist, ist eine Teilunterkellerung auch keine Alternative, da fast genauso teuer und evtl. problematisch zwecks Abstützung des restlichen Hauses (Hanglage)

Danke und viele Grüße von Vroni

Hallo ExpertInnen,

wir haben eben unsere Doppelhaushälfte von Gemeinde und
Landratsamt genehmigt bekommen, da wird plötzlich das gesamte
Heizungskonzept (eine zenrale Pelletheizung für 4
Doppelhaushälften) ernsthaft aus Kostengründen in Frage
gestellt.

DAS LANDRATSAMT ???

ICH NEHME AN DIE NACHBARSCHAFT UND MITNUTZER. IST DIESE VARIANTE DER WÄRMEVERSORGUNG NICHT DINGLICH GESICHERT ?

Da wir uns aber einen Keller nur leisten können, wenn ein Teil
(der für Brenner und Pelletlager) von der Gemeinschaft
mitgetragen wird, überlegen wir, ob wir einen Anbau ans Haus
als Kellerersatz bauen sollen.

ÄNDERUNG DER GEOMETRIE - NEUER BAUANTRAG BZW. NACHTRAG ZUM BAUANTRAG.

Christian

Hallo Christian,

reicht man eine Tektur nicht direkt beim Landratsamt ein? Muss man vorher über die Gemeinde? Sorry, aber ich habe noch nicht so viele Häuser gebaut bzw. nach Genehmigung verändern wollen

>>
Wir haben ja bisher keine Heizung? Was heisst dinglich gesichert??

>>

Danke, Christian!

Grüße, Vroni

Hallo,

Bei der Änderung des Bauantrages / der Baugenehmigung ist Abhängig von etwaigen Gebietssatzungen, Bebauungsplänen etc. Das muss man im Einzelfall entscheiden. Da ist Euer Entwurfsverfasser gefragt!

Wir haben ja bisher keine Heizung? Was heisst dinglich
gesichert??

Dinglich gesichert, sind Eintragungen im Grundbuch. Sonts kann man zum Beispiel in 10 Jahren einfach die Heizung nebst Leitung entfernen und dann sitzt man im kalten.

Christian