Tektur

Guten Tag,
es liegt bereits eine Baugenehmigung für ein Haus in Ziegelbauweise vor. Nun soll das Haus aus Kostengründen in Holzständerbauweise gebaut werden. Muß dafür eine neue Planeingabe gemacht und eine ganz neue Baugenehmigung erwirkt werden oder reicht eine Tektur?

Mobberle

Aufjedenfall, eine neue Statik und ein überarbeiteter Bauantrag, ohne gehts nicht. schnell nachreichen solange der Vorgang von Amtswegen noch nicht abgeschlsssen ist, Grüße wörmann

Aufjedenfall, eine neue Statik und ein überarbeiteter
Bauantrag, ohne gehts nicht. schnell nachreichen solange der
Vorgang von Amtswegen noch nicht abgeschlsssen ist, Grüße
wörmann

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort, das heißt man muss erst wieder die Unterschriften der Nachbarn einholen und das OK vom Gemeinderat bekommen und geht dann wieder zum Landratsamt. Das würde bedeuten, dass wieder der gesamte Betrag fällig wird, da neuer Antrag?

Gruß
Mobberle

NEIN, nur die relevanten Änderungen vom Architekten formulieren lassen und dem Ba. als Anlage/Änderung hinzuführen, der Architekt weis das schon. KEIN neuer BA. Solange Sie die Baumasse/GFZ/Baurecht nicht verändern sondern nur die Konstruktion. Statik muss natürlich dann auch nachgereicht werden bezogen auf Holzständerwerk

Guten Abend,
wenn der Grundriß bzw. nach den Plänen, die eingereicht worden sind gebaut wird, sollte auf dem Bauamt eine geänderte Baubeschreibung vorgelegt werden.
Außerdem muß die statische Berechnung für die Holzständerbauweise umgerechnet bzw. neu gerechnet werden.
Wenn das Haus freistehend ist, das heißt wenn keine brandschutztechnischen Maßnahmen erforderlich sind, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Falls Sie wollen, können Sie mich auch anrufen, bin Deutscher wohne aber jetzt seit 1 1/2 Jahren in Ungarn.
Jürgen J. Hasenfus
Dipl.-Ing. Architektur
Deak u. 28
H - 7755 Töttös
0036-69-950049

Hallo Amira,

die Baubehörde prüft eine Vorlage auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, aber durchaus nicht alle Details, bei Einfamilienhäusern noch weniger, das weiß aber auch Ihr Bauunternehmer oder Architekt. Allerdings könnte ein Bebauungs- oder Baunutzungsplan die Fassaden- und Dachgestaltung (z.B. eine bestimmte Ziegel-Fassade und/oder Dachneigung/Eindedckung) vorschreiben, dann müsste ein Verblend-Mauerwerk her. Aber eine komlett neue Baugenehmigung würde auch in diesem Fall nicht verlangt werden, vielleicht noch nicht mal eine Tektur. Aber warum gehen Sie nicht den einfachsten Weg und fragen die Genehmigungsbehörde selbst? Nur da sind Sie an der richtigen Stelle.

Herzliche Grüße

Wolfgang Look, Archtitekt, Dipl-Ing.

Hallo Mobberle,

es muß auf jeden Fall das Bauamt benachrichtigt werden. Läßt der Bebaungsplan
z.B. eine andere Gestaltung als Ziegelmauerwerk überhaupt zu? Änderung der
Statik ?
Am Besten setzen Sie sich einmal direkt mit dem Bauamt in Verbindung zwecks
Abklärung der notwendigen Schritte.
Aber Ihr Architekt müßte Sie in dieser Angelegenheit doch auch beraten können.
Oder?

Freundliche Grüße aus Mönchengladbach

H.Koch