Hallo Amira,
die Baubehörde prüft eine Vorlage auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, aber durchaus nicht alle Details, bei Einfamilienhäusern noch weniger, das weiß aber auch Ihr Bauunternehmer oder Architekt. Allerdings könnte ein Bebauungs- oder Baunutzungsplan die Fassaden- und Dachgestaltung (z.B. eine bestimmte Ziegel-Fassade und/oder Dachneigung/Eindedckung) vorschreiben, dann müsste ein Verblend-Mauerwerk her. Aber eine komlett neue Baugenehmigung würde auch in diesem Fall nicht verlangt werden, vielleicht noch nicht mal eine Tektur. Aber warum gehen Sie nicht den einfachsten Weg und fragen die Genehmigungsbehörde selbst? Nur da sind Sie an der richtigen Stelle.
Herzliche Grüße
Wolfgang Look, Archtitekt, Dipl-Ing.