Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, Frage: 1. Teldafax Telefonisch bestellt am 6.12 10.12 Autragsbestätigung erhalten 19.12 Schreiben über Forderung 200 Euro Kaution (wäre kein Problem) und !!! 640 Euro Anzahlung Abschlag für einen Tarif der Erst 1.3.11 beginnen soll. Willl ich nicht! Hat da jemand andere Meinung? Wie trete/widersrpeche ich? Ich habe nie was unterschrieben./Zurückgesandt oder Angezahlt noch nix… Bitte um Hilfe eilt!
Hallo,
ich kenne mich zwar nicht vollumfassend aus, habe aber gerade einen solchen Fall hinter mir, und ich bin froh, dass ich keinen Vertrag mehr bei Teldafax habe.
Wichtig ist: Nicht zahlen, bevor die Angelegenheit erledigt ist.
- Man muss die Geschäftsbedingungen unbedingt lesen, denn so ohne weiteres kommt man bei telefonischen oder Internetbestellunge nicht raus.
- Da ich mich hier nicht all zu gut auskenne, rat ich, einen Verbraucherschützer zu Rate zu ziehen, und zwar gleich am Montag.
- Im übrigen kann innerhalb von 14 Tagen zurück getreten werden (ist die Zeit schon vorbei?).
- Schriftverkehr nicht nur im Internet, sondern auch per Post. Auch Aktennotizen anfertigen.
- Nicht nervös werden.
Viel Erfolg und einen schönen vierten Advent.
MfG Katja
Schriftlich den Vertrag widerrufen. Vorsorglich nachweisbar, also per Einwurfeinschreiben und vom Zeugen zur Post bringen lassen.
Schriftlich den Vertrag widerrufen. Vorsorglich nachweisbar,
also per Einwurfeinschreiben und vom Zeugen zur Post bringen
lassen.
Was schreibe ich da rein?
Das ist zwar kein öffentliches Recht (für das ich mich als Experte gemeldet habe), aber das dürfte einfach sein:
Sofort widerrufen - auf jeden Fall schriftlich, am besten per Einschreiben! Telefonisch vorab mit Zeugen.
Viel Glück!
WM
Schriftlich den Vertrag widerrufen. Vorsorglich nachweisbar,
also per Einwurfeinschreiben und vom Zeugen zur Post bringen
lassen.Was schreibe ich da rein?
Wenn Du das noch innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist machst, mußt Du nur schreiben, daß Du Deine Vertragserklärung widerrufst. Es kann aber nicht schaden, zusätzlich die Gründen anzugeben - Schilderung wie oben.
Sie müssen in Ihren Vertrag und die AGB schauen.
Kann ich nicht beantworten - ich bin nur Experte nur für Erbrecht
Dem Vertrag schriftlich widersprechen und noch heute in den Briefkasten!! (per Einschreiben; wenn Einschreiben heute nicht möglich, auf alle per Normalpost raus und Einschreiben hinterher). Das mit der Vorkasse, Kaution, Abschlag kommt bei Anbietern häufiger vor. Das muss jede/r selber wissen, ob er/sie da als Kunde mitmacht. Ebenso, ob man telefonisch Verträge schließt ohne die AGB’s zu kennen…
Daniela
Sehr geehrter Herr,
nach Ihrer Schilderung dürfe ein wirksamer Vertrag mit Teldafax zustande gekommen sein. Denn das funktioniert auch per Telefon, also mündlich. Sie können auch sicher sein, dass das Telefonat ausgezeichnet wurde, damit ein Nachweis über den Vertragsschluss existiert. Teldafax ist eben ein Stromlieferant, der Vorkasse und Kaution haben will. Daher können die auch die niedrigen Preise anbieten. Das Risiko ist bei Vorkasse eben, dass im Insolvenzfall das vorher bezahlte Geld weg ist.
Ob Sie sich von dem Vertrag jetzt noch wirsam lösen können, kann ich Ihnen nicht sagen, da ich hierfür die Vertragsunterlagen benötigen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, Frage: 1. Teldafax Telefonisch bestellt am
6.12 10.12
Autragsbestätigung erhalten 19.12 Schreiben über Forderung 200
Euro Kaution (wäre kein Problem) und !!! 640 Euro Anzahlung
Abschlag für einen Tarif der Erst 1.3.11 beginnen soll. Willl
ich nicht! Hat da jemand andere Meinung? Wie
trete/widersrpeche ich? Ich habe nie was
unterschrieben./Zurückgesandt oder Angezahlt noch nix… Bitte
um Hilfe eilt!
Auf jeden Fall nochmal das Angebot anschauen, auf das hin Sie bestellt haben.
Hallo Marek,
ich kenne „Teldafax“ nicht. Aber wenn jemand sofort mit Kaution und Abschlagszahlungen anfängt für Leistungen ab März 2011 ist das sehr ungewöhnlich.
Prüfe die Bestätigungen und mache von Deinem 14tägigen Rücktrittsrecht sofort Gebrauch.
Nutze alle Übermittlungswege ( Anruf - Fax - Mail ).
Alles Gute
Stefan Seidel
Hallo,
Verträge mit Verbrauchern, die am Telefon abgeschlossen wurden, unterliegen den sogenannten „Fernabsatzregelungen“ im BGB. Hier hat der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, außer:
bei Software, wenn die Verpackung (Siegel!) geöffnet wurde
bei verderblichen Waren
Einzelheiten in §§ 312d, 355 BGB
Die Frist beginnt mit dem Tag, in dem der Unternehmer darüber aufgeklärt hat, wenn nicht in sechs Monaten.
Einzelheiten im Gesetz.
Also, also per mail und (!) per Fax widerufen. Einwurfeinschreiben hinterher, Kopien machen + aufheben!!
MfG
Vierten
Sorry, nicht mein Bereich…
Danke!
Gilt da die BEstellung am Telefon oder die Auftragsbestätigung 4 tage spräter?
Schriftlich Kündigen innerhalb der 14 Tagesfrist und gut ist. Ansonsten Rechtsanwalt konsultieren.
Sorry, diese Anfrage ist in meinem Spamfilter haengengeblieben, deshalb habe ich sie nicht beantwortet und jetzt nur beim zufaelligen Einloggen gefunden. Es handelt sich vorliegend um einen klassischen Irrtum iSv Art. 23, 24 OR (Schweiz). Der Vertrag ist unter Berufung auf diesen Irrtum nichtig, d.h. wie nie abgeschlossen. Ich wuerde den Widerspruch mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Sorry, kommt alles wohl viel zu spaet.
Lieber Marek,
zunächst einmal wünsche ich Dir ein frohes Weihnachtsfest und entschuldige mich hiermit für die reichlich späte Antwort. Leider habe ich Deine Anfrage versehentlich übersehen.
Vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher kann und darf ich hier keinen umfassenden Rechtsrat zu eine bestimmten Sachverhalt erteilen.
Da die Frage schon vor einem Jahr dringend war, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat. Solltest Du hierzu noch eine Frage haben, melde Dich einfach.
Viele Grüße und sorry für die späte Rückmeldung.
H.K.