Teldafax akzept. Kündigung. wg. Preiserh. nicht

Hallo,
am 14.01.11 hat ein Bekannter eine Mitteilung über Strom-Preiserhöhung von Teldafax bekommen. Daraufhin hat er den Vertrag mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht wg. Preiserhöhung am 30.01. zum 28.02. oder nächstmöglichen Termin gekündigt. Eine Bestätigung hat er bis heute nicht erhalten. Nach heutigem Anruf wurde ihm erklärt, dass ein Bestätigungsschreiben unterwegs sei. Lt. Aussage läuft der Vertrag aber noch bis 30.11.11 (reguläres Vertragsende), da er den Passus „Ich beziehe mich auf meine allg. Geschäftsbedingungen“ in der Kündigung nicht erwähnt habe und ihm kein Sonderkündigungsrecht zustehen würde, da Teldafax kein Grundversorger ist.
Vielen Dank für Antworten!!!

Hallo Rohrbacher,
beide Aussagen stimmen nicht. Ein Vertrag besteht per Gesetz aus Angebot und Annahme. Dazu ist nicht mal generell eine Schriftform notwendig. Eine Erhöhung ist ebenso ein Angebot und kann nur im gegenseitigen Einverständnis Teil des Vertrages werden. Er kommt schon nicht zustande, wenn der Erhöhung widersprochen wird.
Ein Verweis auf die erwähnte Klausel ist Blödsinn, da keine wörtlichen Zitate aus dem Vertrag Pflicht sind. Fakten genügen. Für einen juristischen Laien muss ein Vertrag in verständlichen Formulierungen ausgelegt sein und ihn nicht zum Schreiben eine Diplomarbeit zwingen.
Ebenso ist es völlig wurscht, ob Teldafax Grundversorger ist. Das Wechelrecht gilt für alle Anbieter.
Am cleversten ist es, beim Neuanbieter Rat einzuholen (am besten in Schriftform) bzw. ihn mit der Übernahme zu bauftragen.
Tipp: Google mal den Geschäftsbericht und/oder in Zusammenhang mit ZDF als Suchwort und die eindeutigen Presseartikel. Da wirst Du Augen machen.
Tipp 2: Vertrag steht immer unter Gesetz und darf es nicht brechen
Tipp 3: Geld einbehalten (Abbuchung sofort einziehen)
Tipp 4: Den Vorgang der Verbraucherzentrale übermitteln. Das wird bestimmt kein Einzelfall sein.
LG Apfelkern

Hallo,

unter dem Vorbehalt, dass es sich hierbei um eine Meinungsäußerung und nicht um eine Rechtsberatung handelt, hier meine Antwort:

Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung besteht und mit welchen Fristen, müsste aus dem Stromversorgungsvertrag hervorgehen. Ist das der Fall, sollte man sich auf den enstprechenden Paragraphen der AGB berufen. Steht nichts drin, hat Ihr Bekannter wohl schlechte Karten, da es ein z.B. gesetzliches Sonderkündigungsrecht m.E. nicht gibt.

Hallo zusammen,

wir hatten die gleichen Probleme mit dem Sonderkündigungsrecht, aber wir haben es jetzt geschafft.

Nachdem wir ordnungsgemäss nach der Preiserhöhung gekündigt hatten, wurden wir auch mit diversen STandardantworten abgespeisst, unter anderem, das Sonderkündigungsrecht bestehe nicht.

Ich habe gestern einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an Teldafax geschickt, (einfach über das Kundenportal) und siehe da nach 2 Stunden hatte ich eine Bestätigung der Kündigung.

Hier der Link zum Musterbrief:
http://www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

Hier der Wortlaut:

Musterbrief „Aufforderung an TelDaFax zur Kündigungsbestätigung“

Absender (Kunde)

Adresse des Gasversorgers
(entsprechend letzter Abrechnung)

Ort, Datum
Kundennummer
Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie letztmals dazu auf mit meine rechtswirksame Kündigung vom x.x.20xx zu bestätigen. Ich bin seit 20xx TelDaFax-Kunde und laut der mit mir bei Vertragsschluss vereinbarten AGBs steht mir ein Kündigungsrecht bei Preisänderung zu. Ich habe innerhalb der Vereinbarten Frist meinen Vertrag mit TelDaFAx wegen Preiserhöhung zum x.x.20xx gekündigt. Einer Änderung dieser AGBs oder neuen AGBs habe ich niemals ausdrücklich zugestimmt. Die Kündigung ist daher auf den Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werde ich keinerlei Zahlungen mehr an Ihr Unternehmen leisten. Es besteht aufgrund wirksamer Kündigung ab diesem Zeitpunkt kein Vertrag mehr zwischen uns, daher besteht auch kein Zahlungsanspruch mehr.

Melden Sie mich daher umgehend beim Netzbetreiber ab.
Wegen Schäden, die ich aufgrund einer eventuellen Verzögerung hinnehmen muss, werde ich Sie gegebenenfalls gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Ich verweise auf die gesetzliche Pflicht mir die Kündigung innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen.
Ich verweise weiterhin auf die aus § 41 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG resultierende gesetzliche Pflicht einen Wechsel zügig zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Möglichkeit einen Antrag wegen Pflichtverletzung nach § 65 EnWG auf Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) zu stellen.

Einer Schlussabrechnung sehe ich binnen einer Frist bis zum (1 Monat nach Vertragsende durch die Kündigung) entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Euch Allen viel Erfolg!

§ 314 Abs. 3 BGB ist bindend, egal was in den AGB´s steht… - gesetzliche Richtlinien an denen sich auch Stromanbieter halten müssen. Nicht so weit denken und denen das kurz und knapp mitteilen. TelDaFax kennt die gesetzlichen Richtlinie und geht hier auf „Dummfang“ um zu verwirren und alle Kunden noch sechs Monate zu binden…
Und bitte: alles SCHRIFTLICH regeln und nie nur anrufen! Die Damen am Telefon bekommen gesagt, was sie sagen sollen und fertig… Falls das nicht hilft, Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt… Bitte die Schadenersatzklage dann nicht vergessen, wäre ja schade…