TELDAFAX fordert Zahlung

2010 bot TELDAFAX die Sicherung eines günstigen Stromtarifs bei Zahlung einer Kaution von 850 Euro an. Im August 2010 wurde das Geld überwiesen. Auf Grund der kritischen Berichte über die Lage von TELDAFAX wurden die 850 Euro wieder zurückgeholt. Nach der Insolvenz von TELDAFAX automatischer Übergang zum wesentlich teueren Grundanbieter -damit höhere Kosten vor nächstmöglichem Wechsel. Der Insolvenzverwalter von TELDAFAX fordert nun für einige Monate eine Nachzahlung und gibt für einige Monate ein Guthaben. Außerdem fordert er die 850 Euro -trotzdem TELDAFAX ja die Leistungen dafür auf Grund der Insolvenz nicht erbringen kann.
Bei der Suche auf Hilfe durch die Verbraucherschutzorganisation riet ein Rechtsanwaltsservice für 45 Euro , die geforderte Nachzahlung gemindert um das Guthaben zu zahlen - aber nicht die 850 Euro.
Nun fordert ein Inkassobüro

  1. die Zahlung der 850 Euro+
  2. die Zahlung des (verrechneten) Guthabens.

Wer kann helfen? Gibt es hier eine Sammelklage gegen TELDAFAX.
Sind die Kunden nun die Verlierer der Misswirtschaft dieses Unternehmens?

Hallo,

Sind die Kunden nun die Verlierer der Misswirtschaft dieses
Unternehmens?

das ist meist bei Insolvenzen der Fall…

Grundsätzlich entbindet die Insolvenz eines Unternehmens die Kunden nicht von der Verpflichtung zur Vertragstreue.

Wenn den Aussagen des konsultierten Anwalts kein Vertrauen geschenkt wird, sollte man darüber nachdenken, sich einen anderen Rechtsbeistand zu suchen. Das ganze aber stark verkürzt und stark tendenziell formuliert hier zur Diskussion zu stellen, was soll das bringen?

S.J.

So isses. Man kann von Angeboten mit Vorauszahlung und Kaution daher nur ganz, ganz dringend abraten. Für mich ist das ein absolutes Ausschlusskriterium.

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Hallöchen,

Auf Grund der kritischen Berichte
über die Lage von TELDAFAX wurden die 850 Euro wieder
zurückgeholt.

riet ein Rechtsanwaltsservice […] zu zahlen - aber nicht die 850 Euro.

Das verwundert (mich), wenn die Rückforderung der Kaution aufgrund des „Verdachts“, dass ein Insolvenzverfahren in der Luft lag, geltend gemacht wurde.

In dem Fall dürfte eine Insolvenzanfechtung im Raume stehen. Diese berechtigt (bzw. verpflichtet) den Insolvenzverwalter, Vermögenswerte für die Masse zurückzuholen, welche in Benachteiligungsabsicht verschoben wurden, vgl. §§ 129 ff. (§§ 132 f.) InsO.

Sind die Kunden nun die Verlierer der Misswirtschaft dieses
Unternehmens?

„Leider“ trägt jeder das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners. Daher sollten vor einem Vertragsschluss, stets alle Für und Wider sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

LG Pia