TeldaFax Forderung erhalten - Kann nicht stimmen

Hallo,
wie ihr ja sicher wisst ist TeldaFax seit etwa um den 17.6.2011 insolvent. Zu diesem Zeitpunkt wieß unser Zählerstand für Gas einen Wert von 4875m³ aus, den wir zum einen Teldafax per Einschreiben schriftlich mitteilten, zum anderen vom örtlichen Gaseversorger durch die Grundversorgung überprüft worden ist.

Teldafax fordert nun von uns eine Nachzahlung in Höhe von 101Euro auf der Grundlage, dass der Zählerstand am 17.6.2011 5521m³ betragen haben soll was er nicht ist. Stand heute, den 04.02.2012 haben wir dagegen 5010m³ auf dem Zähler zu verbuchen.

Mein Frage wäre wie ich mich nun verhalten soll? Einfach anrufen? Gutachter? Wie sieht es mit Ansprüchen unsererseits aus? Die Frist für Forderungen gegenüber TeldaFax ist am 31.01. verstrichen.

Hat Jemand hier Erfahrung und kann uns weiterhelfen?

Lieben Gruß,
David

Hallo,
wie ihr ja sicher wisst ist TeldaFax seit etwa um den
17.6.2011 insolvent. Zu diesem Zeitpunkt wieß unser
Zählerstand für Gas einen Wert von 4875m³ aus, den wir zum
einen Teldafax per Einschreiben schriftlich

mitteilten, zum

anderen vom örtlichen Gaseversorger durch die Grundversorgung
überprüft worden ist.

Teldafax fordert nun von uns eine Nachzahlung in Höhe von
101Euro

Hallo David,leider kann ich Dir nicht helfen. Ich habe damit keine Erfahrung. Gruß,Wed

Wer einen Anspruch geltend macht, muss dessen Bestehen beweisen. Dies wird Teldax in Hinblick auf die von Euch gesicherten Beweise nicht können.Also einfach ein höfliches Einschreiben an Teldax richten, die Sachlage darlegen und eine Nachzahlung ablehnen. Im Übrigen die Beweise sichern.

Welche Frist für Forderungen Eurerseits gegenüber Teldax ist verstrichen? Eine vom Insolvenzverwalter zur Anmeldung als Tabellenforderung gesetzte? Dabei geht es nur um die Berücksichtigung im (ersten) Prüfungstermin. Nachträgliche Anmeldung ist jederzeit möglich, ggf fallen geringe Kosten an (ca 15 €, wenn ich mich recht entsinne).
Oder meinen Sie die Frist zum Widerspruch gegen eine Rechnung? Die hättet Ihr ja durch Euer erstes Einschreiben eingehalten.

MfG
is2late

Hallo David,
deine Frage hat nichts mit der Insolvenz von TelDaFax zu tun, es geht also einfach um eine unkorrekte Abrechnung und daher unberechtigte Nachforderung.

Mindestens per Einscheiben Forderung ablehnen, ggf.auch Rückforderung stellen, notfalls Hilfe bei einer Verbraucherschutzorganistion einholen, keinesfalls zahlen.

Anrufen bringt wahrscheinlich gar nix

viele grüsse
martin

Hallo David,

da der Abrechnungsstand überprüft worden ist, sollte ein Widerspruch mit dem Nachweis darüber ausreichen. Natürlich per Einschreiben. Gibt es nichts schriftliches bist du in der Beweispflicht, das sollte aber kein Problem darstellen, da der Zählerstand aktuell ja darunter liegt. Einfach einmal bei dem örtlichen Gasversorger nachfragen, da dieser die Versorgung auf Grundlage des Zählerstands übernommen hat. Ein Beweis ist daher kein Problem.

Sollten es noch Forderungen auf eurer Seite gegen TelDaFax geben, dann ist es höchste Zeit diese zur Tabelle anzumelden.
Auch eine nachträgliche Anmeldung ist möglich. Wenn der Berichtstermin abgelaufen ist, kann es sein dass die Gebühren 15,00 Euro betragen. Diese Forderungsanmeldungformulare kann man im Internet bei dem Insolvenzverwalter herunterladen, oder telefonisch anfordern.
Es ist allerdings fraglich, es überhaupt einen geringen Ausgleich für die Forderungen gibt, weil keinerlei Masse vorhanden ist.

MfG
Monika

Zuerst rate ich an den aktuellen Zählerstand noch einmal unter Zeugen zu dokumentieren, ggf. Foto mit akt. Tagenszeitung o.ä. Dann Schreiben an TeldaFax und Widerspruch gegen die Rechnung.

ml.

Sehr geehrter David,
Da Teldafax insolvent ist, können die überhaupt keine Forderung mehr stellen, sondern bestenfalls kann der Insolvenzverwalter etwas fordern, wenn Ihr also bis zu dem abgelesenen und durch Zeugen bestätigten Stand Gas auf den Vertrag von Teldafax erhalten aber noch nicht voll bezahlt habt, wäret ihr verpflichtet, sobald euch von einem berechtigten (das kann aber nur der Insolvenzverwalter oder in seiner Vollmacht ein Inkasso sein, Vollmacht nachweisen lassen!)eine Rechnung zugeht, die zu zahlen, sofern Ihr keine Gegenforderungen gegen Teldafax habt.Jetzt per Fax oder Mail lediglich wsidersprechen, daß die Vollmacht zum Einzug nicht nachgewiesen ist und die rechnung falsch (vermutlich maschinelle Schätzung) aufgemacht ist.
Einen schönen Abend wünscht RA Streich

Hallo David,

ich würde dem Insolvenzverwalter den Sachverhalt nochmal schriftlich mitteilen und um eine Bestätigung des neuen Versorgers bitten, der den alten Zählerstand bestätigt. Außerdem würde ich noch ein Foto des aktuellen Zählerstandes beilegen. Damit sollte klar sein, dass der ausgewiesene Zählerstand nicht richtig sein kann. Sollte der Insolvenzverwalter an seiner Forderung festhalten, hilft wahrscheinlich nur ein Anwalt.

Viele Grüße

Tanja

P.S. Die Empfehlung ist keine juristische Beratung sondern lediglich mein Vorschlag zur Verfahrensweise

Da kenne ich mich leider nicht mit aus. Sorry