Person A schließt bei Teldafax einen Vertrag ab, und muss einmalig 200 Euro Sonderzahlung (Kaution) leisten. Die 200 Euro - so steht es im Vertrag - bekommt man erst nach Vertragsende zurück.
Dann wird Teldafax pleite, die Person A stellt daraufhin sofort die monatliche Zahlung in Höhe von 75 Euro ein.
Ein Jahr später meldet sich der Insolvenzverwalter mit der Bitte, die ausstehenden 75 Euro zu bezahlen. Im Schreiben heißt es u.a.:
„Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß eine Verrechnung der vorgenannten Verbindlichkeiten gegenüber der Teldafax mit etwaigen Insolvenzforderungen, die sich gegen die Teldafax oder andere Teldafax Gesellschaften richten, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist und daher von mir nicht akzeptiert werden darf“
Im Grunde schuldet Teldafax die Person A 125 Euro (200 Euro - 75 Euro). Glaubt man dem Schreiben des Insolvenzverwalters, so ist Person A trotzdem verpflichtet, die 75 Euro zu bezahlen.
nein ist es nicht, da person A nicht besser gestellt werden darf, als alle übrigen Gläubiger, die eventuell eine Quote bekommen ( wenn sie Glück haben )
ich lese das so raus, dass derjenige erst ab Pleite nicht mehr bezahlt hat. Ausgehend davon, dass Teldafax dann auch keine Leistung mehr erbringt ist das dann wirklich rechtens die 75€ zu verlangen? Ist der Vertrag dann nicht null und nichtig?
nein, das sind die Tücken des Insolvenzrechts. Sofern man die Ausführungen des Insolvenzverwalters anzweifelt, kontaktiere man einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Ganz grundsätzlich und ohne den Fall zu kennen: U.a. spielt der Insolvenzverwalter auf den Fall an, daß der Kunde zwar an Unternehmen A der Gruppe die Anzahlung geleistet hat, die monatlichen Zahlungen aber einem anderen Unternehmen der Gruppe schuldet. Da es sich um verschiedene Insolvenzverfahren handelt, ist eine Verrechnung nicht möglich.
Die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten auch ggü. dem gleichen Unternehmen ist (erst recht) im Insolvenzverfahren ebenfalls in der Regel nicht möglich. Im konkreten Fall ist der Ausgleich der Forderung von 200 Euro an eine Bedingung geknüpft, die monatliche Zahlung an keine bzw. nicht an die gleiche. Das macht die Aufrechnung auch unter normalen Umständen schwierig.
Insofern kann es sein, daß der Weg zum Anwalt hilft, muß aber nicht.